Berufliche Betreuerinnen und Betreuer, berufsmäßige Vormünder sowie Ergänzungs-, Nachlass-, Umgangs- und Verfahrenspflegerinnen und -pfleger sollen künftig eine höhere Vergütung erhalten. Zugleich soll die Vergütung von beruflichen Betreuerinnen und Betreuern grundsätzlich neu gestaltet werden. Das sieht eine von Bundesjustizminister Dr. Volker Wissing vorgelegte Formulierungshilfe für die Koalitionsfraktionen vor, die das Bundeskabinett beschlossen hat. „Eine umfassende Reform der Vormünder- und Betreuervergütung ist überfällig. Ich setze mich dafür ein, dass der Bundestag eine solche Reform noch vor der Bundestagswahl beschließt. Denn es ist im Interesse von uns allen, dass Betreuerinnen und Betreuer sowie Vormünder eine angemessene Bezahlung oder Aufwandsentschädigung erhalten. Alle Menschen können schließlich in eine Lage geraten, in der sie auf eine rechtliche Betreuung angewiesen sind“, betont Bundesjustizminister Dr. Volker Wissing.