Inhalt
Statistiken
Das Bundesamt für Justiz hält für
das Bundesministerium der Justiz Statistiken aus vielfältigen
Bereichen der Rechtspflege vor. Die sich hieraus ergebenden
bundesweiten statistischen Erkenntnisse werden insbesondere zur
Vorbereitung und Evaluierung von Gesetzesvorhaben, aber auch zur
Beantwortung von Bürgeranfragen und Anfragen aus dem
politischen Raum benötigt.
Ausbildung
In den beigefügten pdf-Dateien finden Sie Ausbildungsstatistiken
(juristische Staatsprüfungen) untergliedert in folgende
Themenbereiche:
Auslieferung
Die Auslieferungsstatistik enthält alle Auslieferungsersuchen im
Jahre 2003. Sie gibt Aufschluss über die Zahl und den Inhalt der im
Bundesministerium der Justiz eingegangenen und ausgegangenen
Ersuchen um Auslieferung und Durchlieferung sowie
Vollstreckungshilfe.
Beratungshilfe
Über den Antrag auf Bewilligung von Beratungshilfe entscheidet
grundsätzlich das Amtsgericht, in dessen Gerichtsbezirk sich der
Wohnsitz des Antragstellers befindet. Beratungshilfe wird nur für
die Wahrnehmung von Rechten außerhalb eines gerichtlichen
Verfahrens in Angelegenheiten des Zivilrechts, Arbeitsrechts,
Verwaltungsrechts, Sozialrechts sowie des Strafrechts gewährt.
Betreuung
Das Gesetz zur Reform des Rechts der Vormundschaft und Pflegschaft
für Volljährige (Betreuungsgesetz - BtG) vom 12. September 1990
(Bundesgesetzblatt Teil I Seite 2002) ist am 1. Januar 1992 in
Kraft getreten. Es hat erhebliche Verbesserungen für erwachsene
Mitbürgerinnen und Mitbürger, die früher unter Vormundschaft oder
Gebrechlichkeitspflegschaft standen, gebracht.
Bewährungshilfe
Freiheitsstrafen können nach allgemeinem Strafrecht unter
bestimmten Voraussetzungen zur Bewährung ausgesetzt werden. Die
Aussetzung zur Bewährung ist entweder bereits bei der Verurteilung
möglich oder nach Verbüßung eines Teils der verhängten
Freiheitsstrafe. In beiden Fällen werden die Verurteilten häufig
der Bewährungshilfe unterstellt, um die Integration in die
Gesellschaft zu unterstützen und weiteren Straftaten vorzubeugen.
Geschäftsbelastungen bei Gerichten und Staatsanwaltschaften
Im folgenden sind die Eingangszahlen und die Verfahrensdauer bei
der Ordentlichen Gerichtsbarkeit und der Fachgerichtsbarkeit in
Deutschland dargestellt.
Personal
Zu den Hauptakteuren des deutschen Rechtssystems gehören die
unabhängigen, nur dem Gesetz unterworfenen Richter, die
Rechtspfleger, die Staats- und Amtsanwälte als Anklagevertreter in
Strafverfahren und die Rechtsanwälte als legitimierte gerichtliche
Vertreter der Verfahrensbeteiligten.
Polizeiliche Kriminalstatistik
Die Polizeiliche Kriminalstatistik erfasst die von der (Kriminal-)
Polizei bearbeiteten Verbrechen und Vergehen einschließlich der mit
Strafe bedrohten Versuche.
Schiedspersonen
Aus der Statistik ergibt sich die Zahl der in der außergerichtlichen Konfliktlösung in Zivil- und Strafsachen tätigen ehrenamtlichen Schiedspersonen.
Schöffen/ehrenamtliche Richter
Aus der Schöffenstatistik ergibt sich die Zahl der in der in der Strafrechtspflege tätigen ehrenamtlichen Richterinnen und Richter; die Statistik wird jeweils zu Beginn einer Schöffenperiode erstellt.
Strafverfolgung

Die Staatsanwaltschaft prüft in Strafsachen auf der Grundlage der
polizeilichen Ermittlungsarbeit, ob die Beweise für die Täterschaft
eines Beschuldigten ausreichend sind. Dann kann sie beim
Strafgericht Anklage erheben. Das Gericht prüft die vorgelegten
Beweismittel und entscheidet, ob ein Strafverfahren eröffnet und
der Beschuldigte angeklagt wird.
Strafrechtspflege in Deutschland
Diese Publikation will ein wirklichkeitsgetreues Abbild strafbaren
Verhaltens und dessen Verfolgung anhand ausgewählter statistischer
Ergebnisse vermitteln. Darüber hinaus soll sie auch einen Einblick
in unser System der Strafrechtspflege ermöglichen.
Strafvollzug
Freiheitsstrafen und Jugendstrafen werden in
Justizvollzugsanstalten vollzogen. Jeweils zum Stichtag 31. März
eines Kalenderjahres werden Angaben über Gefangene im Freiheits-
und Jugendstrafvollzug sowie in der Sicherungsverwahrung
statistisch erfasst.
Täter-Opfer-Ausgleich
Grundidee des Täter-Opfer-Ausgleichs ist es, Konflikte, die im
Zusammenhang mit einer Straftat stehen, unmittelbar mit den
Beteiligten beizulegen. Tätern und Opfern wird die Gelegenheit
gegeben, den Konflikt zu klären und den verursachten Schaden
auszugleichen.
Telefonüberwachung
Die Telefonüberwachungsstatistik enthält die Anzahl der
Telefonüberwachungen, die seit dem Jahr 1999 jährlich durchgeführt
wurden.
Wohnraumüberwachung
Die Wohnraumüberwachungsstatistik enthält die Anzahl der nach den Mitteilungen der Landesjustizverwaltungen und des Generalbundesanwalts gemäß § 100c der Strafprozessordnung (StPO) angeordneten Wohnraumüberwachungsmaßnahmen, der präventivpolizeilichen Wohnraumüberwachung (Artikel 13 Absatz 4 des Grundgesetzes (GG)) und der Maßnahmen zur Eigensicherung nach Artikel 13 Absatz 5 GG, soweit diese richterlich überprüfungsbedürftig sind.


