Statistiken

Statistiken

Das Bundesamt für Justiz hält für das Bundesministerium der Justiz Statistiken aus vielfältigen Bereichen der Rechtspflege vor. Die sich hieraus ergebenden bundesweiten statistischen Erkenntnisse werden insbesondere zur Vorbereitung und Evaluierung von Gesetzesvorhaben, aber auch zur Beantwortung von Bürgeranfragen und Anfragen aus dem politischen Raum benötigt.

Ausbildung

In den beigefügten pdf-Dateien finden Sie Ausbildungsstatistiken (juristische Staatsprüfungen) untergliedert in folgende Themenbereiche:

Auslieferung

Die Auslieferungsstatistik enthält alle Auslieferungsersuchen im Jahre 2003. Sie gibt Aufschluss über die Zahl und den Inhalt der im Bundesministerium der Justiz eingegangenen und ausgegangenen Ersuchen um Auslieferung und Durchlieferung sowie Vollstreckungshilfe.

Beratungshilfe

Über den Antrag auf Bewilligung von Beratungshilfe entscheidet grundsätzlich das Amtsgericht, in dessen Gerichtsbezirk sich der Wohnsitz des Antragstellers befindet. Beratungshilfe wird nur für die Wahrnehmung von Rechten außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens in Angelegenheiten des Zivilrechts, Arbeitsrechts, Verwaltungsrechts, Sozialrechts sowie des Strafrechts gewährt.

Betreuung

Das Gesetz zur Reform des Rechts der Vormundschaft und Pflegschaft für Volljährige (Betreuungsgesetz - BtG) vom 12. September 1990 (Bundesgesetzblatt Teil I Seite 2002) ist am 1. Januar 1992 in Kraft getreten. Es hat erhebliche Verbesserungen für erwachsene Mitbürgerinnen und Mitbürger, die früher unter Vormundschaft oder Gebrechlichkeitspflegschaft standen, gebracht.

Bewährungshilfe

Freiheitsstrafen können nach allgemeinem Strafrecht unter bestimmten Voraussetzungen zur Bewährung ausgesetzt werden. Die Aussetzung zur Bewährung ist entweder bereits bei der Verurteilung möglich oder nach Verbüßung eines Teils der verhängten Freiheitsstrafe. In beiden Fällen werden die Verurteilten häufig der Bewährungshilfe unterstellt, um die Integration in die Gesellschaft zu unterstützen und weiteren Straftaten vorzubeugen.

Geschäftsbelastungen bei Gerichten und Staatsanwaltschaften

Im folgenden sind die Eingangszahlen und die Verfahrensdauer bei der Ordentlichen Gerichtsbarkeit und der Fachgerichtsbarkeit in Deutschland dargestellt.

Personal

Zu den Hauptakteuren des deutschen Rechtssystems gehören die unabhängigen, nur dem Gesetz unterworfenen Richter, die Rechtspfleger, die Staats- und Amtsanwälte als Anklagevertreter in Strafverfahren und die Rechtsanwälte als legitimierte gerichtliche Vertreter der Verfahrensbeteiligten.

Polizeiliche Kriminalstatistik

Die Polizeiliche Kriminalstatistik erfasst die von der (Kriminal-) Polizei bearbeiteten Verbrechen und Vergehen einschließlich der mit Strafe bedrohten Versuche.

Schiedspersonen

Aus der Statistik ergibt sich die Zahl der in der außergerichtlichen Konfliktlösung in Zivil- und Strafsachen tätigen ehrenamtlichen Schiedspersonen.

Schöffen/ehrenamtliche Richter

Aus der Schöffenstatistik ergibt sich die Zahl der in der in der Strafrechtspflege tätigen ehrenamtlichen Richterinnen und Richter; die Statistik wird jeweils zu Beginn einer Schöffenperiode erstellt.

Strafverfolgung

Die Staatsanwaltschaft prüft in Strafsachen auf der Grundlage der polizeilichen Ermittlungsarbeit, ob die Beweise für die Täterschaft eines Beschuldigten ausreichend sind. Dann kann sie beim Strafgericht Anklage erheben. Das Gericht prüft die vorgelegten Beweismittel und entscheidet, ob ein Strafverfahren eröffnet und der Beschuldigte angeklagt wird.

Strafrechtspflege in Deutschland

Diese Publikation will ein wirklichkeitsgetreues Abbild strafbaren Verhaltens und dessen Verfolgung anhand ausgewählter statistischer Ergebnisse vermitteln. Darüber hinaus soll sie auch einen Einblick in unser System der Strafrechtspflege ermöglichen.

Strafvollzug

Freiheitsstrafen und Jugendstrafen werden in Justizvollzugsanstalten vollzogen. Jeweils zum Stichtag 31. März eines Kalenderjahres werden Angaben über Gefangene im Freiheits- und Jugendstrafvollzug sowie in der Sicherungsverwahrung statistisch erfasst.

Täter-Opfer-Ausgleich

Grundidee des Täter-Opfer-Ausgleichs ist es, Konflikte, die im Zusammenhang mit einer Straftat stehen, unmittelbar mit den Beteiligten beizulegen. Tätern und Opfern wird die Gelegenheit gegeben, den Konflikt zu klären und den verursachten Schaden auszugleichen.

Telefonüberwachung

Die Telefonüberwachungsstatistik enthält die Anzahl der Telefonüberwachungen, die seit dem Jahr 1999 jährlich durchgeführt wurden.

Wohnraumüberwachung

Die Wohnraumüberwachungsstatistik enthält die Anzahl der nach den Mitteilungen der Landesjustizverwaltungen und des Generalbundesanwalts gemäß § 100c der Strafprozessordnung (StPO) angeordneten Wohnraumüberwachungsmaßnahmen, der präventivpolizeilichen Wohnraumüberwachung (Artikel 13 Absatz 4 des Grundgesetzes (GG)) und der Maßnahmen zur Eigensicherung nach Artikel 13 Absatz 5 GG, soweit diese richterlich überprüfungsbedürftig sind.