Inhalt
B. Gründung eines Idealvereins

I. Vorüberlegungen
Ein Idealverein kann in das Vereinsregister eingetragen werden. Wenn Sie sich also für die Gründung eines Idealvereins entschieden haben, so sollten Sie sich zunächst überlegen, ob ein solcher Eintrag erfolgen soll.
II. Gründungsmitglieder
An der Gründung eines Vereins müssen mindestens zwei Personen beteiligt sein. Soll er auch in das Vereinsregister eingetragen werden, so sind wenigstens sieben Mitglieder erforderlich.
III. Gründungsprotokoll
Zur Gründung eines Vereins müssen sich die Gründungsmitglieder über zwei Punkte einigen: Über die Errichtung des Vereins und über seine Satzung. Diese Einigung bildet den sogenannten "Gründungsakt".
IV. Satzung
Jeder Verein benötigt eine Satzung, über die bei der Gründung des Vereins beschlossen wird.
V. Anmeldung zur Eintragung in das Vereinsregister
Für die Eintragung des Vereins in das Vereinsregister müssen Sie eine Anmeldung und bestimmte Unterlagen bei dem für Sie zuständigen Amtsgericht einreichen.
VI. Eintragung des Vereins in das Vereinsregister
Im Vereinsregister werden unter anderem der Sitz, die Namen aller Vorstandsmitglieder und gegebenenfalls Regelungen der Satzung eingetragen.
VII. Einsicht ins Vereinsregister
Das Vereinsregister und die vom Verein beim Amtsgericht eingereichten Unterlagen, z. B. der Satzung des Vereins, kann jedermann beim Gericht kostenfrei einsehen.
weiter zu "C. Laufender Betrieb eines Vereins"
zurück zu "A. Was ist ein Idealverein?"


