B. Gründung eines Idealvereins

B. Gründung eines Idealvereins

Deckblatt zu Kapitel B: Gezeichnete Figuren sitzen in einem Papierboot - © BMJ/González
Hier finden Sie Informationen zu den Themenbereichen Gründungsmitglieder, Gründungsprotokoll, Satzung und Eintrag in das Vereinsregister.

I. Vorüberlegungen

Ein Idealverein kann in das Vereinsregister eingetragen werden. Wenn Sie sich also für die Gründung eines Idealvereins entschieden haben, so sollten Sie sich zunächst überlegen, ob ein solcher Eintrag erfolgen soll.

II. Gründungsmitglieder

An der Gründung eines Vereins müssen mindestens zwei Personen beteiligt sein. Soll er auch in das Vereinsregister eingetragen werden, so sind wenigstens sieben Mitglieder erforderlich.

III. Gründungsprotokoll

Zur Gründung eines Vereins müssen sich die Gründungsmitglieder über zwei Punkte einigen: Über die Errichtung des Vereins und über seine Satzung. Diese Einigung bildet den sogenannten "Gründungsakt".

IV. Satzung

Jeder Verein benötigt eine Satzung, über die bei der Gründung des Vereins beschlossen wird.

V. Anmeldung zur Eintragung in das Vereinsregister

Für die Eintragung des Vereins in das Vereinsregister müssen Sie eine Anmeldung und bestimmte Unterlagen bei dem für Sie zuständigen Amtsgericht einreichen.

VI. Eintragung des Vereins in das Vereinsregister

Im Vereinsregister werden unter anderem der Sitz, die Namen aller Vorstandsmitglieder und gegebenenfalls Regelungen der Satzung eingetragen.

VII. Einsicht ins Vereinsregister

Das Vereinsregister und die vom Verein beim Amtsgericht eingereichten Unterlagen, z. B. der Satzung des Vereins, kann jedermann beim Gericht kostenfrei einsehen.