Das Kabinett hat heute eine Formulierungshilfe zur Änderung des Gewaltschutzgesetzes beschlossen. „Wir müssen insbesondere Frauen besser vor häuslicher Gewalt schützen. Deshalb schlagen wir eine Änderung des Gewaltschutzgesetzes vor. Wir wollen Familiengerichten die Möglichkeit geben, elektronische Fußfesseln anzuordnen, um häusliche Gewalt zu verhindern“, erklärt Bundesjustizminister Dr. Volker Wissing. Er betont zugleich, dass es im Kampf gegen häusliche Gewalt keine Zeit zu verlieren gebe und der Bundestag den Gesetzentwurf noch vor der Bundestagswahl dringend beschließen solle. Der vom Bundesjustizminister vorgelegte Entwurf sieht neben der Einführung der elektronischen Fußfessel auch vor, dass Täter künftig verpflichtet werden sollen, an sozialen Trainingskursen teilzunehmen.