Menschenrechte sind Rechte, die sich aus der Würde des Menschen herleiten und begründen lassen; Rechte, die unveräußerlich, unteilbar und unverzichtbar sind. Sie stehen allen Menschen zu, unabhängig davon, wo sie leben und unabhängig davon, wie sie leben. Die im deutschen Grundgesetz verankerten Menschenrechte nennt man Grundrechte.
Effektiver Menschenrechtsschutz beginnt im eigenen Land. Deshalb spielen Menschenrechte in der Verfassung der Bundesrepublik Deutschland eine ganz besondere Rolle.
Der Katalog der Grundrechte, der sich am Anfang des Grundgesetzes findet, enthält eine ganze Reihe allgemeiner Menschenrechte – also Rechte, auf die sich jede und jeder berufen kann, unabhängig von Nationalität oder Herkunft. Dem Bekenntnis des Grundgesetzes zu den Menschenrechten entspricht, dass die Bundesrepublik Deutschland die zentralen internationalen Übereinkommen zum Schutz der Menschenrechte ratifiziert. Die von Deutschland unterzeichneten menschenrechtlichen Konventionen des Europarats und der Vereinten Nationen sind in Deutschland unmittelbar geltendes Recht und gelten für alle staatlichen Stellen. Die internationalen Instrumente des Menschenrechtsschutzes geben außerdem wichtige Anregungen und Impulse für die nationale Gesetzgebung. Der Schutz der Menschenrechte liegt grundsätzlich in der Zuständigkeit der Gerichte. Jedoch gibt es auch in Deutschland neben den Gerichten eine Vielzahl von staatlichen und nichtstaatlichen Stellen und Organisationen, die für den Schutz von Menschenrechten eintreten.
Das Bundesministerium der Justiz ist für die Vertretung der Bundesrepublik Deutschland gegenüber zahlreichen internationalen Gremien zuständig, die mit der Kontrolle der Einhaltung von internationalen menschenrechtlichen Verpflichtungen in Deutschland beauftragt sind.
Die Europäische Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK), zu deren Ratifikation jeder Mitgliedstaat des Europarats verpflichtet ist, sieht mit dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg ein ständiges internationales Gericht vor.
Der Europarat, hat sich seit seiner Gründung im Jahr 1949 für die Förderung der Menschenrechte, der pluralistischen Demokratie und die Rechtsstaatlichkeit eingesetzt und entsprechende Leitlinien für ein demokratisches Europa geschaffen. Der Europarat hat 46 Mitglieder, darunter die 27 EU-Mitgliedstaaten. Deutschland ist seit 1950 Mitglied des Europarats und arbeitet auf allen Ebenen intensiv an den Programmen des Europarats mit.
Effektiver Menschenrechtsschutz beginnt zu Hause, im eigenen Land. Deshalb spielen Menschenrechte in der Verfassung der Bundesrepublik Deutschland eine ganz besondere Rolle
Die Vereinten Nationen sind seit der Gründung nach Ende des Zweiten Weltkrieges im Jahr 1945 die wichtigste Organisation, um die Achtung der Menschenrechte und der Demokratie weltweit durchzusetzen.
Artikel, 10. Juni 2023
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