Das Ministerium hat im Jahr 1949 seine Tätigkeit mit rund 80 Beschäftigten aufgenommen. Heute sind es mehr als 897 (Stand: Juni 2023). Dabei verteilt sich die Arbeit des Ministeriums in Abteilungen, die für bestimmte Rechtsgebiete zuständig sind (Abteilung I bis IV) und Abteilungen, die eher übergreifende Zuständigkeiten haben (D und R), sowie einer Verwaltungs- und einer Leitungsabteilung. Nachfolgend stellen wir die Abteilungen kurz vor.
Abteilung Politische Steuerung und Kommunikation (L)
Hier wird die tägliche Arbeit des Bundesjustizministers vorbereitet und koordiniert die Zusammenarbeit mit der Regierung und dem Parlament. Neben dem Büro des Ministers, dem Parlaments- und Kabinettreferat, der Politischen Planung und dem Referat für Protokoll, wird hier die gesamte Medienarbeit des Ministeriums koordiniert. Dabei agieren Pressesprecher als Ansprechpartner für Medien, im Bürgerdialog werden alle Fragen der Bürgerinnen und Bürger beantwortet - zudem werden auf den eigenen Informationskanälen aktuellste Informationen für die Öffentlichkeit bereitgehalten.
Abteilung Justizverwaltung (Z)
Vom Computer bis hin zu neuem Personal, von der Bibliothek bis zu den Finanzen – all die praktischen Dinge, die es für die tägliche Arbeit braucht, werden hier verantwortet. Die Abteilung Z hat die Aufgabe, die personellen, organisatorischen, haushaltsmäßigen und infrastrukturellen Voraussetzungen für das Funktionieren des Ministeriums und der zu seinem Geschäftsbereich gehörenden Gerichte und Behörden zu schaffen.
Abteilung Rechtspflege (R)
Die Zuständigkeit für die Ausgestaltung des Verfahrensrechts für zivil-, straf-, verwaltungs- und finanzgerichtliche Prozesse sowie die Regelungen über die Organisation und Zuständigkeit der Gerichte liegt bei der Abteilung R. Die Abteilung ist außerdem zuständig für das Berufsrecht der juristischen Berufe – also insbesondere der Richter, Staatsanwälte, Rechtsanwälte und Notare – sowie für die Juristenausbildung und das Rechtspflegerrecht.
Zudem erstreckt sich die Zuständigkeit der Abteilung R auf die Vorschriften über die Gerichtskosten- und das Rechtsanwaltsvergütungsrecht, die vor- und außergerichtliche Streitschlichtung sowie das Insolvenzrecht.
Abteilung Bürgerliches Recht (I)
Im Mittelpunkt der Arbeit der Abteilung I steht das Zivilrecht, das die rechtlichen Rahmenbedingungen für die privaten Rechtsbeziehungen der Bürger untereinander regelt. Der Kernbereich des Bürgerlichen Rechts ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) in knapp 2400 Paragraphen niedergelegt. Sie betreffen so unterschiedliche Materien wie z.B. die Geschäftsfähigkeit, das Mietrecht, aber auch das gesamte Familien- und Erbrecht und damit etwa das Recht der Eheschließung ebenso wie Regelungen zum Sorge- und Umgangsrecht bis hin zu Bestimmungen zum Testament. Eine zunehmend wichtige Rolle spielt auch im Zivilrecht die Gesetzgebung der Europäischen Union, an der die Abteilung I mitwirkt. Daneben obliegt ihr die rechtliche Prüfung sämtlicher Gesetz- und Verordnungsentwürfe der übrigen Ministerien, soweit diese auch Bestimmungen aus dem Bereich des Zivilrechts enthalten.
Abteilung Strafrecht (II)
Die Abteilung II befasst sich mit den Normen unserer Rechtsordnung, die bestimmte Handlungen verbieten und unter Strafe stellen oder mit Geldbuße belegen – das betrifft Sachverhalte wie etwa Mord und Totschlag, Raub und Diebstahl, Beleidigung, aber auch Straftatbestände, die Angriffe auf die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland unter Strafe stellen, wie Hochverrat oder Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung, oder auch bestimmte Wirtschaftsstraftaten. Ebenfalls zur Strafrechtsabteilung gehören Referate, die sich mit Folgeaspekten des Strafrechts befassen, wenn es beispielweise um Entschädigungen geht. Auch die Kriminalprävention, also die Befassung mit Möglichkeiten, Kriminalität zu verhüten, gehört zu den Aufgaben.
Immer stärker wird der Einfluss der Europäischen Union auf das nationale Strafrecht. Nicht nur die Kriminalität wird grenzüberschreitend, sondern auch ihre Verfolgung. Innerhalb der Europäischen Union sind deshalb bereits zahlreiche Rechtsinstrumente entwickelt worden, die die grenzüberschreitende Bekämpfung der Kriminalität erleichtern, wie etwa der Europäische Haftbefehl.
Abteilung Handels- und Wirtschaftsrecht (III)
Der Aufgabenbereich der Abteilung III ist wie kaum ein anderer Bereich in die internationale Entwicklung eingebettet und durch sie bestimmt. Deshalb liegt ein wesentlicher Schwerpunkt der Abteilung III in der Mitwirkung an der Gesetzgebung der Europäischen Union und den Arbeiten des Europäischen Amtes für geistiges Eigentum, der Europäischen Patentorganisation sowie der Vereinten Nationen und ihrer Sonderorganisationen (WIPO, IMO, UNCITRAL).
In den vergangenen Jahren war die Tätigkeit der Abteilung III besonders geprägt von großen Reformprojekten im Gesellschaftsrecht (GmbHG, AktG, GenG), der Modernisierung des Bilanzrechts und des Patentrechts, sowie der Novellierung des Versicherungsvertragsrechts, des Urheberrechts und des Rechts gegen den unlauteren Wettbewerb. Außerdem ist die Abteilung III zuständig für die rechtliche Prüfung wirtschaftsrechtlicher Gesetzentwürfe anderer Ministerien, wie etwa im Energierecht, im Außenwirtschaftsrecht, im Steuerecht, im Gewerberecht, im Kartellrecht oder im Telekommunikations- und Telemedienrecht.
Abteilung Öffentliches Recht (IV)
Ein Schwerpunkt der Tätigkeit der Abteilung besteht in der sog. Rechtsprüfung. Hierbei prüft sie alle Gesetz- und Verordnungsentwürfe auf ihre Verfassungsmäßigkeit und ihre Vereinbarkeit mit dem EU-Recht und dem Völkerrecht.
Auf dem Gebiet des Völker- und Europarechts obliegt ihr die rechtliche Prüfung von Vorhaben des internationalen Rechts und des Rechts der Europäischen Union, an denen die Bundesrepublik Deutschland beteiligt ist, daneben die Mitgestaltung und Prüfung der Rechtsvorschriften zur innerstaatlichen Umsetzung. Sie wirkt bei der Ausarbeitung und Verhandlung von völkerrechtlichen Verträgen mit und hat darüber hinaus einen aktiven Anteil an Durchführung, Ausbau und Erweiterung der Zusammenarbeit innerhalb der Europäischen Union in den Bereichen Justiz und Inneres.
Abteilung Bessere Rechtsetzung; Digitale Gesellschaft und Innovation; Europaangelegenheiten und internationale Zusammenarbeit (D)
Die Abteilung beschäftigt sich mit Querschnittsfragen der Besseren Rechtsetzung, denn Recht soll einfach, verständlich und wirksam sein. Zudem geht es um rechtliche Aspekte der Digitalisierung – denn Fragen der Digitalisierung betreffen alle Lebensbereiche, auch unsere Rechtsordnung.
Im Bereich der „Besseren Rechtsetzung und Bürokratieabbau“ koordiniert eine Geschäftsstelle die entsprechenden Aktivitäten der Bundesregierung: Gemeinsam mit allen Bundesministerien arbeitet sie daran, Recht praxistauglicher, wirksamer und nutzerorientierter zu machen. Im Bereich der Digitalen Gesellschaft und der Innovation werden die nationalen, europäischen und internationalen Rahmenbedingungen für den Einsatz innovativer Digitalwerkzeuge und Technologien, darunter Anwendungen der Künstlichen Intelligenz, sowie für die Daten- und Technologiesouveränität mitgestaltet. Insbesondere auch die Möglichkeiten der weiteren Digitalisierung der Justiz des Bundes und der Länder sowie von Rechtsdienstleistungen werden untersucht, bewertet und weiterentwickelt.
Die Herausforderungen der europäischen und internationalen Zusammenarbeit nehmen seit Jahren deutlich zu. Anzahl, Umfang und Bedeutung der EU-Vorhaben steigen beständig und erfordern immer öfter eine Abstimmung und Koordinierung richtungweisender Grundsatzentscheidungen. Auch die internationale Justizpolitik außerhalb der EU nimmt aufgrund von internationalen Verflechtungen, politischen Umwälzungen und des zunehmenden „Wettbewerbs der Rechtsordnungen“ einen immer höheren Stellenwert ein. Um die gemeinsame Zielrichtung in diesen Bereichen mit einer einheitlichen Außenwirkung zu verbinden, wird die EU-Justizpolitik in der Abteilung D koordiniert und ein Bereich für die internationale rechtliche Zusammenarbeit wurde dort eingerichtet.
PDF, 579KB, Datei ist nicht barrierefrei, 01. September 2024
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