Das Bundesministerium der Justiz (BMJ) ist innerhalb der Bundesregierung hauptverantwortlich („federführend“) für besonders traditionsreiche Bereiche des Rechts, die vielfach einen unmittelbaren Bezug haben zum Alltag der Menschen. Hierzu zählen das Bürgerliche Recht, das Handels- und Wirtschaftsrecht, das Strafrecht und das Prozessrecht.
Das Bürgerliche Recht regelt die alltäglichen Rechtsverhältnisse der Bürgerinnen und Bürger untereinander: von der Wohnungsmiete über den Kaufvertrag bis hin zur Ehe und zum Eltern-Kind-Verhältnis. Das Handels- und Wirtschaftsrecht ist der Ordnungsrahmen für die Wirtschaft: Es umfasst das Recht der Kaufleute und der privatrechtlichen Gesellschaften (z.B. der Aktiengesellschaft oder der Gesellschaft mit beschränkter Haftung), aber etwa auch das Urheberrecht, das Patentrecht oder das Recht des unlauteren Wettbewerbs. Das Strafrecht regelt, welche – besonders verwerflichen und sozialschädlichen – Handlungen bei Strafandrohung verboten sind und welche Strafen drohen, wenn jemand gegen ein solches Verbot verstößt. Beispiele für solche Straftatbestände sind: Beleidigung oder Volksverhetzung, Diebstahl oder Betrug, Körperverletzung oder Mord. Das Prozessrecht schließlich bestimmt insbesondere, nach welchen Regeln Gerichtsverfahren ablaufen. Es trifft etwa Regelungen zur prozessualen Wahrheitserforschung und Beweiserhebung, zur anwaltlichen Vertretung, zur Anfechtung von Urteilen und zur Sicherstellung der richterlichen Unabhängigkeit.
Aufgabe des BMJ ist es, Gesetzgebungsvorhaben des Bundes in den vorstehend genannten Rechtsgebieten durch Entwürfe vorzubereiten und zu begleiten. Das BMJ setzt Regeln also nicht durch; es entscheidet auch nicht über deren Auslegung; vielmehr wirkt es daran mit, die geltenden Regeln – im Einklang mit den Vorgaben des Grundgesetzes und des europäischen Rechts – durch Gesetzgebung fortzuentwickeln. Das BMJ wird deshalb auch „Gesetzgebungsministerium“ genannt. Gesetzentwürfe, die im BMJ erarbeitet wurden, werden typischerweise durch die Bundesregierung beim Bundestag eingebracht. Damit sie Gesetz werden, muss der Bundestag sie beschließen.
Zusätzlich zu der vorstehenden Aufgabe hat das BMJ die Aufgabe, Gesetzes- und Verordnungsentwürfe anderer Ressorts in rechtssystematischer und rechtsförmlicher Hinsicht zu prüfen. Diese Prüfung ist zum einen auf die Frage gerichtet, ob ein Entwurf mit den Vorgaben des Grundgesetzes vereinbar ist. Darüber hinaus prüft das BMJ auch, ob die Empfehlungen zu Form und Gestaltung von Gesetzen und Rechtsverordnungen beachtet wurden. Wegen dieser Aufgabe wird das BMJ teilweise auch als „Verfassungsministerium“ oder als „Notariat der Bundesregierung“ bezeichnet.
Was sind weitere Aufgaben des BMJ?
Viele wichtige rechtspolitischen Entscheidungen treffen die europäischen Staaten heute gemeinsam in der Europäischen Union. Das BMJ wirkt an der Rechtsetzung auf Ebene der Europäischen Union mit.
Das BMJ ist bei allen Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht zu beteiligen, d.h. es kann seine Einschätzung dazu abgeben, ob ein Gesetz mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Selbstverständlich ist das Bundesverfassungsgericht an diese Einschätzung nicht gebunden. Das Bundesverfassungsgericht ist unabhängig.
Das BMJ begleitet die Vorbereitungen zur Wahl der Richterinnen und Richter des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG). Außerdem begleitet das Ministerium die Wahl der Richterinnen und Richter am Bundesgerichtshof (BGH), Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) und Bundesfinanzhof (BFH) vor.
Das BMJ hat die Aufgabe, dafür zu sorgen, dass der BGH, das BVerwG und der BFH organisatorisch, finanziell, personell und infrastrukturell gut ausgestattet sind. Das gleiche gilt für die Bundesbehörden, die im Verantwortungsbereich des BMJ tätig sind (zum Beispiel das Bundesamt für Justiz, BfJ).
BGH, BVerwG und BFH sind unabhängig. Sie treffen all ihre Urteile und Beschlüsse ohne jeden Einfluss des BMJ. Das BMJ übt lediglich die Dienstaufsicht über die genannten Gerichte aus. Das bedeutet: Es überwacht, ob die Regeln für das Personal, die Finanzen und die Organisation eingehalten werden.
Über die Bundesbehörden, die im Verantwortungsbereich des BMJ tätig sind, übt das BMJ neben der Dienstaufsicht auch die Rechtsaufsicht und in großen Teilen auch die Fachaufsicht aus. Rechtsaufsicht bedeutet: Kontrolle, ob alle Gesetze eingehalten werden. Fachaufsicht bedeutet: Kontrolle, ob nach politischer Auffassung zweckmäßig gehandelt wird.
Das BMJ gibt das amtliche Verkündungsblatt des Bundes (Bundesgesetzblatt) heraus. Dort werden alle Gesetze und Verordnungen veröffentlicht, die der Bund erlässt.
Wenn Sie sich näher für die Aufgaben des BMJ interessieren, dann empfehlen wir Ihnen einen Blick in unseren Organisationsplan. An den Namen der einzelnen Abteilungen und Referate können Sie ablesen, mit welchen Themen sich das BMJ befasst. Außerdem erfahren Sie dort, wie das BMJ organisiert ist: vom Minister bis zu den einzelnen Referaten auf Fachebene.
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