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Aufgaben und Organisation

Das Bundesministerium der Justiz (BMJ) ist innerhalb der Bundesregierung hauptverantwortlich („federführend“) für besonders traditionsreiche Bereiche des Rechts, die vielfach einen unmittelbaren Bezug haben zum Alltag der Menschen. Hierzu zählen das Bürgerliche Recht, das Handels- und Wirtschaftsrecht, das Strafrecht und das Prozessrecht.

Themen im Fokus

Das Ministerium hat im Jahr 1949 seine Tätigkeit mit rund 80 Beschäftigten aufgenommen. Heute sind es mehr als 897 (Stand: Juni 2023). Dabei verteilt sich die Arbeit des Ministeriums in Abteilungen, die für bestimmte Rechtsgebiete zuständig sind (Abteilung I bis IV) und Abteilungen, die eher übergreifende Zuständigkeiten haben (D und R), sowie einer Verwaltungs- und einer Leitungsabteilung. Nachfolgend stellen wir die Abteilungen kurz vor.

Artikel , 10. Juli 2023

Das Bundesministerium der Justiz (BMJ) ist innerhalb der Bundesregierung hauptverantwortlich („federführend“) für besonders traditionsreiche Bereiche des Rechts, die vielfach einen unmittelbaren Bezug haben zum Alltag der Menschen. Hierzu zählen das Bürgerliche Recht, das Handels- und Wirtschaftsrecht, das Strafrecht und das Prozessrecht.

Artikel , 1. März 2023

Der Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz (BMJ) umfasst drei der insgesamt fünf Bundesgerichtshöfe sowie weitere Behörden und Einrichtungen. Sie unterstützen in ihrer fachlichen Zuständigkeit das Ministerium bei seinen Aufgaben.

Artikel , 6. April 2023

Organisationsplan

Organisationsplan

PDF, 931KB, Datei ist nicht barrierefrei, 15. Dezember 2024

Federal Ministry of Justice (Information correct as of 15 December 2024)

PDF, 579KB, Datei ist nicht barrierefrei, 15. Dezember 2024

Aktenplan

PDF, 159KB, Datei ist nicht barrierefrei, 01. März 2023

Aktenplan

PDF, 855KB, Datei ist barrierefrei⁄barrierearm, 01. März 2023

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