Die Eingliederung in den allgemeinen Ausbildungs- und Arbeitsprozess ist gerade für schwerbehinderte Menschen Ausdruck und wesentliche Voraussetzung für eine gleichberechtigte und selbstbestimmte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Das BMJ und sein Geschäftsbereich fühlen sich der Förderung schwerbehinderter Menschen besonders verpflichtet. Bereits 1978 wurde mit den Interessenvertretungen ein sogenannter Fürsorgeerlass erarbeitet und kontinuierlich fortentwickelt. Daraus ging 2003 die Integrationsvereinbarung hervor. 2022 wurde die Rahmenintegrationsvereinbarung zur Rahmenvereinbarung zur Inklusion der Menschen mit Behinderungen weiterentwickelt.
Die Rahmeninklusionsvereinbarung soll insbesondere dazu beitragen, alle Beschäftigten im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz, in besonderem Maße diejenigen, die Personalverantwortung tragen, für die Belange schwerbehinderter Menschen zu sensibilisieren sowie die beruflichen Chancen schwerbehinderter Menschen und ihre konkreten Arbeitsbedingungen zu verbessern. Damit dieses Ziel erreicht werden kann, ist ein vertrauensvolles und konstruktives Zusammenwirken aller Verantwortlichen unabdingbar. Hierfür wollen die am Abschluss dieser Vereinbarung Beteiligten die objektiven Voraussetzungen und das subjektive Verständnis schaffen.
Verwaltung, Gleichstellungsbeauftragte, Führungskräfte, Schwerbehindertenvertretung, Personalrat und nicht zuletzt alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind aufgefordert, aktiv an der Verwirklichung von Inklusion und gleichberechtigter Teilhabe mitzuwirken.
Im BMJ arbeiten 62 schwerbehinderte Beschäftigte. Das entspricht einer Beschäftigungsquote von 6,97% (Stichtag: 31. Dezember 2021).