Der Weg vor das staatliche Gericht ist nicht notwendigerweise die einzige mögliche Form, in welcher Betroffene Beschwerden geltend machen und Wiedergutmachung erlangen können. Gerade bei Menschenrechtsverletzungen im Verantwortungsbereich von Wirtschaftsunternehmen kann die außergerichtliche Streitbeilegung eine Alternative sein – insbesondere dann, wenn sie niedrigschwellig und kostengünstig ist, zügig arbeitet und Gewähr für Unabhängigkeit und Fachkunde bietet. Deswegen setzt sich das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz für eine Stärkung des außergerichtlichen Rechtsschutzes in diesem Bereich ein.
So wurden im Rahmen eines vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz in Auftrag gegebenen Forschungsvorhabens der EuropA-Universität Viadrina unter Leitung von Frau Professorin Ulla Gläßer praxisorientierte Leitlinien für die Gestaltung außergerichtlicher Beschwerdemechanismen für Opfer von Menschenrechtsverletzungen entlang globaler Lieferketten entwickelt.
Der Forschungsbericht wurde am 20. September 2021 der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Der Bericht nutzt u.a. Erkenntnisse aus der alternativen Streitbeilegung (Alternative/Appropriate Dispute Resolution, ADR) und der Verbraucherschlichtung, um Vorschläge für die Institutionalisierung, Implementierung und Verfahrensausgestaltung von außergerichtlichen Beschwerdemechanismen zu machen. Der Bericht bestätigt die große Bedeutung niedrigschwelliger außergerichtlicher Beschwerdemechanismen in Ergänzung des gerichtlichen Rechtsschutzes und plädiert für einen unternehmensübergreifenden Ansatz. Er setzt neue Impulse und bietet eine wichtige Orientierung für Unternehmen bei der Umsetzung des neuen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes.
Forschungsbericht
Außergerichtliche Beschwerdemechanismen entlang globaler Lieferketten - Empfehlungen für die Institutionalisierung, Implementierung und Verfahrensausgestaltung
Vollständiger Forschungsbericht
Executive Summary (deutsch)
Executive Summary (englisch)