Die "Rosenburg“ in Bonn war von der Gründung der Bundesrepublik bis 1973 der Sitz des Bundesministeriums der Justiz. 2012 setzte das Ministerium eine Unabhängige Wissenschaftliche Kommission (UWK) ein, die den Umgang der Behörde mit der NS-Vergangenheit in den Anfangsjahren der Bundesrepublik.
Forschung und Förderung
12. Juni 2013
Über das Projekt
Das Bundesministerium der Justiz hat bereits am 11. Januar 2012 eine Unabhängige Wissenschaftliche Kommission zur Aufarbeitung der NS-Vergangenheit - unter der Leitung der Professoren Manfred Görtemaker (Zeithistoriker, Universität Potsdam) und Christoph Safferling (Strafrechtslehrer, Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg) – eingesetzt.
Die Unabhängige Wissenschaftliche Kommission soll eine Untersuchung der personellen und fachlich-politischen Kontinuitäten des nationalsozialistischen Deutschlands im Regierungshandeln des Bundesjustizministeriums in der Nachkriegszeit der 1950er und 1960er Jahre durchführen. In dieser Zeit hatte das Bundesministerium der Justiz seinen Amtssitz auf der „Rosenburg“ in Bonn-Kessenich, die dem Projekt zugleich seinen Namen verlieh.
Die Unabhängige Wissenschaftliche Kommission fragt somit nach dem Umgang des Bundesjustizministeriums mit der eigenen NS-Vergangenheit.
Damit einher geht die Frage nach den personellen Kontinuitäten im Ministerium, d.h. welche und wie viele belastete Mitarbeiter in der Anfangszeit des Hauses an welchen Stellen tätig waren. Darüber hinaus ist zu prüfen, ob und, wenn ja, wie sich hieraus auch sachliche Kontinuitäten ergaben.
Die Fragen lauten beispielsweise: Warum konnten nationalsozialistische Gesetzgebung und Rechtsprechung in der Nachkriegszeit fortwirken; warum wurden diese nicht aufgehoben? Wie hat sich das Ministerium zu der Verfolgung von NS-Tätern verhalten? Warum wurden Maßnahmen – etwa zur Entschädigung von Opfern des NS-Unrechts – nicht ergriffen?
Diesen und anderen zahlreichen relevanten Einzelthemen widmen sich die Leiter der Unabhängigen Wissenschaftlichen Kommission gemeinsam mit einem interdisziplinären Team; zu diesem gehören u.a. Herr Professor Thiessen (Eberhard Karls Universität Tübingen - für den Bereich des Wirtschaftsrechts), Frau Professor Schumann (Georg-August-Universität Göttingen - vor allem für den Bereich des Familien- und Jugendrechts) und Herr Professor Will (EBS Universität für Wirtschaft und Recht Wiesbaden – für den Bereich des Verfassungsrechts).
Das Bundesministerium der Justiz verwendet für den Betrieb dieser Internetseite technisch notwendige Cookies. Darüber hinaus können Sie Cookies für eine Webanalyse zulassen, die uns die Bereitstellung unserer Dienste erleichtern. Weitere Informationen dazu, insbesondere zu der Widerrufsmöglichkeit, erhalten Sie über den folgenden Link: Datenschutz