Fritz Bauer - Jurist im Dienste der Humanität
Nur wenige Juristinnen und Juristen in der jungen Bundesrepublik besaßen den Mut, die Ausdauer und die moralische Klarheit, den bestürzenden Zivilisationsbruch des Nationalsozialismus zu thematisieren, juristisch aufzuarbeiten und mit den Mitteln des Rechts zu beantworten. Fritz Bauer (1903-1968) war einer dieser wenigen Juristen und gilt als Initiator des sogenannten Auschwitz-Prozesses.
Das Bundesministerium der Justiz fühlt sich seinem Andenken deshalb besonders verpflichtet. Fritz Bauer stritt im Westdeutschland der Nachkriegszeit unermüdlich für die juristische Ahndung des nationalsozialistischen Unrechts. Es ging ihm nicht um Vergeltung, sondern um die Aufarbeitung des Geschehenen. Die im Namen des nationalsozialistischen Unrechtsregimes begangenen Taten sollten im Gerichtssaal sichtbar gemacht werden. Für die für den Nationalsozialismus so charakteristische Verbindung von Bürokratie und roher Gewalttätigkeit hatte Fritz Bauer einen klaren Blick. Nicht nur jene Täter, an deren Händen Blut klebte, sondern auch die an den Schreibtischen, sollten zur Verantwortung gezogen werden.