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Praktikum für Studentinnen und Studenten der Rechtswissenschaften

Das Bundesministerium der Justiz bietet in Berlin in begrenztem Umfang besonders qualifizierten Studentinnen und Studenten der Rechtswissenschaften vor dem ersten Staatsexamen die Möglichkeit, im Rahmen eines vorgeschriebenen Praktikums von 4 bis 6 Wochen Einblicke in die ministerielle Tätigkeit zu erlangen. Dabei sind folgende Grundsätze zu beachten:

Folgende Grundsätze sind zu beachten:

  • Bewerberinnen und Bewerber sollten bereits über ein fundiertes theoretisches Wissen verfügen und zum Zeitpunkt des Praktikums das vierte juristische Fachsemester erfolgreich absolviert haben.
  • Die Dauer des Praktikums sollte zwischen vier und sechs Wochen betragen.
  • Während des Praktikums besteht für die Studentinnen und Studenten kein Urlaubsanspruch.

Die Praktikantinnen und Praktikanten sind während der Zeit der Ausbildung praktizierende Studentinnen und Studenten, das heißt Mitglieder ihrer jeweiligen Hochschule mit allen studentischen Rechten und Pflichten.

Diversität und Chancengleichheit sind wichtige Bestandteile der Personalpolitik des Bundesministeriums der Justiz. Wir freuen uns über Ihre Bewerbung unabhängig von Ihrer Einwanderungsgeschichte, Ihrer Religion oder Weltanschauung, Ihrer ethnischen Zugehörigkeit, Ihrer kulturellen oder sozialen Herkunft oder Ihrer geschlechtlichen Orientierung. Die Auswahl wird aufgrund der Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung getroffen.

Das Bundesministerium der Justiz hat sich die berufliche Förderung von schwerbehinderten Menschen zum Ziel gesetzt. Bei gleicher Eignung werden schwerbehinderte Menschen nach Maßgabe des SGB IX bevorzugt berücksichtigt. Von ihnen wird nur ein Mindestmaß an körperlicher Eignung verlangt. Das Ministerium ist weitgehend barrierefrei ausgestattet.

Vorsorglich machen wir darauf aufmerksam, dass angesichts der Raumsituation im BMJ verfügbare Plätze nur in sehr beschränktem Umfang zur Verfügung stehen.

Hinweis: In der vorlesungsfreien Zeit des Wintersemesters 2024/2025 sind alle Plätze belegt. Für die vorlesungsfreie Zeit des Sommersemesters 2025 werden keine Bewerbungen mehr angenommen.

Einsatzbereiche

Das Praktikum erfolgt alternativ in den Abteilungen

  • Rechtspflege (R)
  • Bürgerliches Recht (I)
  • Strafrecht (II)
  • Handels- und Wirtschaftsrecht (III)
  • Verfassungs- und Verwaltungsrecht; Völker- und Europarecht (IV)
  • Bessere Rechtsetzung; Digitale Gesellschaft und Innovation; Europaangelegenheiten und internationale Zusammenarbeit (D)

Eine nähere Beschreibung des Aufgabenzuschnitts der einzelnen Abteilungen sowie die dazugehörigen Referate finden Sie hier.

Bewerbungsverfahren

Fügen Sie Ihrem Bewerbungsschreiben bitte folgende Bewerbungsunterlagen als eine zusammengefasste PDF-Datei (max. 15 MB) bei:

  • tabellarischen Lebenslauf
  • Kopie des Abiturzeugnisses
  • Immatrikulationsbescheinigung
  • Kopien der im Rahmen des Studiums erworbenen Scheine nebst Benotungen
  • eventuell weitere Leistungsnachweise und Referenzen
  • Auszug aus der Studienordnung, aus der hervorgeht, dass ein Pflichtpraktikum benötigt wird

Bitte teilen Sie uns mit, in welcher Abteilung (gegebenenfalls welchem Referat - siehe Organisationsplan) Sie gerne eingesetzt werden möchten.

Bewerbungen sollten spätestens acht Monate vor dem beabsichtigten Beginn eingereicht werden.

Bewerbungen schicken Sie bitte per E-Mail an bewerbung-za3@bmj.bund.de oder per Post an:

Bundesministerium der Justiz
- Referat Z A 3 -
Mohrenstraße 37
10117 Berlin

Bitte senden Sie uns keine Bewerbungsmappen.

Hinweise zur Verarbeitung personenbezogener Daten bei Bewerbungsverfahren

Im Zusammenhang mit Bewerbungsverfahren werden ausschließlich solche personenbezogenen Daten verarbeitet, die für das konkrete Auswahlverfahren erforderlich sind. Weitere Informationen finden Sie hier.

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