Richtschnur für das Nachhaltigkeitsverständnis des BMJ ist die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen. Sie basiert auf den universellen menschenrechtlichen Verpflichtungen und zielt darauf ab, die sozialen, wirtschaftlichen und umweltbezogenen Grundlagen für ein friedliches Zusammenleben auf Dauer zu sichern.
Im demokratischen Rechtsstaat sind Gesetze ein zentrales Instrument für die Umsetzung der Ziele für nachhaltige Entwicklung. Deshalb setzt sich das BMJ dafür ein, die 17 Nachhaltigkeitsziele der Agenda 2030 umfassend in die Erarbeitung von Gesetzentwürfen einzubeziehen. Die Bundesministerien prüfen bei jedem Gesetzentwurf oder bei jeder Rechtsverordnung, welche Auswirkungen das jeweilige Vorhaben unter Nachhaltigkeitsgesichtspunkten hat.
Angesichts der Vorbildfunktion der Bundesregierung lässt sich das BMJ auch in Bezug auf sein eigenes Verwaltungshandeln an der Agenda 2030 der Vereinten Nationen messen. Bei allen Maßnahmen der Verwaltung wird geprüft, ob und wie Nachhaltigkeit bestmöglich berücksichtigt werden kann. So hat im BMJ etwa die elektronische Akte des Bundes inzwischen die Papierakte ersetzt. Damit wird nicht zuletzt eine Verringerung des Papierverbrauchs erreicht.
Richtschnur für das Nachhaltigkeitsverständnis des BMJ ist die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen. Sie basiert auf den universellen menschenrechtlichen Verpflichtungen und zielt darauf ab, die sozialen, wirtschaftlichen und umweltbezogenen Grundlagen für ein friedliches Zusammenleben auf Dauer zu sichern.
Im demokratischen Rechtsstaat sind Gesetze ein zentrales Instrument für die Umsetzung der Ziele für nachhaltige Entwicklung. Deshalb setzt sich das BMJ dafür ein, die 17 Nachhaltigkeitsziele (Sustainable Development Goals, SDGs) der Agenda 2030 umfassend in die Erarbeitung von Gesetzentwürfen einzubeziehen.
Angesichts der Vorbildfunktion der Bundesregierung lässt sich das BMJ auch in Bezug auf sein eigenes Verwaltungshandeln an der Agenda 2030 der Vereinten Nationen messen. Bei allen Maßnahmen der Verwaltung wird geprüft, ob und wie Nachhaltigkeit bestmöglich berücksichtigt werden kann.
Der Nachhaltigkeitsbericht stellt die bis Anfang 2020 im BMJ(V) vorgenommenen Schritte zur Integration der Rechts- und Verbraucherpolitik in das Zielsystem der Agenda 2030 dar und gibt zugleich eine Zielrichtung für das noch weiter erforderliche Handeln in diesem Bereich. Der Bericht dient dazu, die interessierte Öffentlichkeit zu informieren und soll gleichzeitig den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des BMJ eine Orientierung für die Einordnung ihrer Aufgaben innerhalb der globalen Nachhaltigkeitsziele bieten.
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