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Unser Rechtsstaat

Das Rechtsstaatsprinzip ist ein elementares Prinzip des Grundgesetzes. Es ist allerdings nicht in einem einzigen Satz im Grundgesetz niedergeschrieben, sondern ergibt sich aus verschiedenen Vorschriften des Grundgesetzes. Als zentrale Vorschrift hierfür wird Artikel 20 Absatz 3 des Grundgesetzes angesehen, der festschreibt, dass alle Staatsgewalt rechtlich gebunden ist.

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