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Die Bundesgerichte

Die obersten Gerichtshöfe stellen in der Bundesrepublik Deutschland die oberste und damit letzte Instanz im jeweiligen Rechtszug dar und sind wesentlich dafür, dass das Bundesrecht einheitlich angewendet wird. Die obersten Gerichtshöfe sind der Bundesgerichtshof, das Bundesverwaltungsgericht, der Bundesfinanzhof, das Bundesarbeitsgericht und das Bundessozialgericht. Diese Gerichte sind dem Bund ausdrücklich nach dem Grundgesetz zugewiesen und somit keine Länderangelegenheit.

zu sehen ist das Gebäude des Bundesgerichtshofs
Quelle: Joe_Miletzski

Der Bundesgerichtshof

Der Bundesgerichtshof (BGH) bildet die letzte Instanz in Straf- und Zivilverfahren in der Bundesrepublik Deutschland. Er wurde am 1. Oktober 1950 errichtet und hat seinen Sitz in Karlsruhe, wobei der 5. und 6. Strafsenat in Leipzig verortet ist. Als sogenanntes Revisionsgericht erhebt der Bundesgerichtshof im Regelfall keine Beweise, sondern überprüft, ob die Entscheidungen der Instanzgerichte – also der Amtsgerichte, Landgerichte und Oberlandesgerichte – auf Rechtsfehlern beruhen.
Die Entscheidungen des BGH sind nur im Einzelfall bindend – also nur für die Entscheidung eines Instanzgerichts, die der BGH überprüft hat. Dennoch haben diese Entscheidungen aber weitreichende Wirkung, da sich die Instanzgerichte daran orientieren.
Der BGH ist – im Gegensatz zu den Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten, die in die Zuständigkeit der Bundesländer fallen – ein oberster Gerichtshof des Bundes. Er ist wie der Bundesfinanzhof und das Bundesverwaltungsgericht organisatorisch dem Bundesministerium der Justiz (BMJ) unterstellt.

Nähere Informationen zum Bundesgerichtshof finden Sie hier www.bundesgerichtshof.de

Der Bundesfinanzhof

Der Bundesfinanzhof ist das oberste Gericht der Finanzgerichtsbarkeit der Bundesrepublik Deutschland. Sein Sitz ist in München. Er entscheidet in letzter Instanz über Streitigkeiten in den Bereichen des Steuerrechts und des Zollrechts, mit Ausnahme der damit zusammenhängenden Strafverfahren Für diese ist die allgemeine Strafgerichtsbarkeit (letztinstanzlich der Bundesgerichtshof) zuständig.

Welche Aufgabe hat der Bundesfinanzhof?

Aufgabe des Bundesfinanzhofs als Revisionsgericht ist es, im Rahmen der Rechtsschutzgewährung die Steuergesetze auszulegen und dabei unbestimmte Rechtsbegriffe auszufüllen. Außerdem hat er in seinem Zuständigkeitsbereich das Recht fortzubilden.
Darüber hinaus ist der Bundesfinanzhof zuständig für die Prüfung der Verfassungsgemäßheit des jeweiligen Steuergesetzes. Hält er ein Steuergesetz für verfassungswidrig, muss er das Verfahren aussetzen und die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts einholen.
Da die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs oftmals die Rechtspraxis der Finanzverwaltung entscheidend mitprägt, hat sie erhebliche Auswirkungen auf den Staatshaushalt.

Verfahrensablauf beim Bundesfinanzhof

Rechtsmittel, mit denen Verfahren am Bundesfinanzhof anhängig gemacht werden, sind Revision und Beschwerde. Der Ablauf des Verfahrens ist in der Finanzgerichtsordnung (FGO) gesetzlich geregelt. In den Verfahren vor dem Bundesfinanzhof müssen sich die Beteiligten in Revisions- und Beschwerdeverfahren durch Prozessbevollmächtigte vertreten lassen (Anwaltszwang).

Nähere Informationen zum Bundesfinanzhof finden Sie hier www.bundesfinanzhof.de

Das Bundesverwaltungsgericht

Das Bundesverwaltungsgericht ist das oberste Verwaltungsgericht der Bundesrepublik Deutschland. Sein Sitz ist in Leipzig. Es entscheidet über Streitigkeiten im Bereich des Verwaltungsrechts, soweit sie nicht einem anderen Gericht zugewiesen sind. Das Bundesverwaltungsgericht ist in erster Linie Revisionsinstanz. In bestimmten Streitigkeiten entscheidet das Bundesverwaltungsgericht allerdings abschließend in erster und zugleich letzter Instanz.

Welche Aufgabe hat das Bundesverwaltungsgericht?

Aufgabe des Bundesverwaltungsgerichts als Revisionsgericht ist es, die Rechtseinheit zu wahren und die Fortbildung des Rechts sicherzustellen. Hierzu klärt es grundsätzliche Fragen des Bundesrechts. Es prüft, ob die Entscheidungen der Verwaltungsgerichte und Oberverwaltungsgerichte mit dem Bundesrecht und dem Recht der Europäischen Union vereinbar sind. Damit bestimmt es maßgebend dessen Auslegung und Anwendung. Insofern ist das Bundesverwaltungsgericht reine Rechtsinstanz. Es stellt weder neue Tatsachen fest noch legt es – von wenigen Ausnahmen abgesehen – Landesrecht aus.

Zunehmend wird das Bundesverwaltungsgericht auch erstinstanzlich tätig. Dann ist es Rechts- und Tatsacheninstanz. Es klärt also nicht nur Rechtsfragen, sondern stellt auch den für die Entscheidung maßgeblichen Sachverhalt fest. Das Gericht entscheidet erstinstanzlich zumeist in komplexen Großverfahren, die von weitreichender Bedeutung sind. Dazu zählen etwa Streitigkeiten über die Planung und den Ausbau von besonders wichtigen Verkehrswegen (z. B. Autobahnen, Eisenbahntrassen, Wasserstraßen) oder über von der Bundesinnenministerin ausgesprochene Vereinsverbote.

Verfahrensablauf beim Bundesverwaltungsgericht

Rechtsmittel, mit denen Verfahren am Bundesverwaltungsgericht anhängig gemacht werden, sind Revision und Beschwerde. Der Ablauf des Verfahrens ist in der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) gesetzlich geregelt. In den Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht müssen sich die Beteiligten in Revisions- und Beschwerdeverfahren durch Prozessbevollmächtigte vertreten lassen (Anwaltszwang).

Weitere Informationen zum Bundesverwaltungsgericht finden Sie hier: www.bverwg.de

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