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Verarbeitung personenbezogener Daten bei Bewerbungsverfahren

Wir verarbeiten im Zusammenhang mit Bewerbungsverfahren (einschließlich Interview und Assessmentcenter) ausschließlich solche personenbezogenen Daten, die für das konkrete Auswahlverfahren erforderlich sind. Die Erhebung der Daten zur Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses erfolgt in Bezug auf Arbeitnehmer/innen, Referendare/innen und Auszubildende auf der Grundlage von § 26 Absatz 1, Absatz 8 Satz 2 BDSG, in Bezug auf Beamte/innen gemäß § 106 Absatz 4 BBG.
Empfänger der Daten sind die Organisationseinheiten des BMJ, die mit der Bearbeitung des Bewerbungsverfahrens betraut sind, insbesondere die Personalabteilung, nach Bedarf die Gleichstellungsbeauftragte, die Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen, der Personalrat und die am Auswahlverfahren beteiligten Vertreter/innen der Fachbereiche, in denen der konkrete Personaleinsatz erfolgen soll.

Die Speicherung erfolgt bis zum Abschluss des konkreten Einstellungsverfahrens.
Bei erfolgreichem Abschluss des Bewerbungsverfahrens werden – soweit erforderlich – Daten bei Dritten erhoben. Bei den die Bewerber/innen betreffenden personenbezogenen Daten, die nicht direkt bei diesen erhoben werden, handelt es sich – soweit erforderlich – um die gesundheitliche Eignung für den öffentlichen Dienst (betriebs- oder amtsärztliches Untersuchungsergebnis) und mögliche Vorstrafen (unbeschränkte Auskunft aus dem Bundeszentralregister) sowie, falls vorhanden, die – bei bisherigen Dienststellen angeforderte – Personalakte der Bewerberin/des Bewerbers.

Im Falle einer Einstellung werden im Rahmen des Bewerbungsverfahrens erhobene Daten in eine Personalakte überführt.

Weitere Informationen zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten durch das BMJ finden Sie hier. Hier finden Sie u.a. auch nähere Erläuterungen zu Ihren Rechten sowie weiterführende Kontakt- bzw. Beschwerdemöglichkeiten.

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