Hier finden Sie die Formulare für den Vollstreckungsauftrag an Gerichtsvollzieher, Antrag auf Erlass einer richterlichen Durchsuchungsanordnung sowie Antrag auf Erlass eines Pfändungsbeschlusses und eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses.
Hier finden Sie die Formulare für den
Vollstreckungsauftrag an Gerichtsvollzieher,
Antrag auf Erlass einer richterlichen Durchsuchungsanordnung sowie
Antrag auf Erlass eines Pfändungsbeschlusses und eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses.
Sie finden hier auch Hinweisblätter, die Ihnen beim Ausfüllen der Formulare behilflich sind.
Die Formulare können am PC ausgefüllt werden.
Die seit 2022 existierenden Formulare für die Zwangsvollstreckung wurden durch das Bundesministerium der Justiz im Jahr 2024 überarbeitet. Am 1. September 2024 ist die Zweite Verordnung zur Änderung der Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung in Kraft getreten. Die Verwendung von Formularen ist verpflichtend. Neben den 2024 überarbeiteten Formularen können die 2022 eingeführten Formulare bis zum 30. September 2025 weiter verwendet werden.
I. Formulare für den Vollstreckungsauftrag an Gerichtsvollzieher
Der Vollstreckungsauftrag an den Gerichtsvollzieher besteht aus zwei Teilen. Dem ausgefüllten Vollstreckungsauftrag ist die ausgefüllte Forderungsaufstellung für Vollstreckungsaufträge beizufügen.
II. Formulare für den Antrag auf Erlass einer richterlichen Durchsuchungsanordnung
Der Antrag auf Erlass einer richterlichen Durchsuchungsanordnung oder einer richterlichen Anordnung der Vollstreckung zur Nachtzeit und an Sonn- und Feiertagen besteht aus zwei Teilen. Dem ausgefüllten Antragsformular ist der ausgefüllte Entwurf des Beschlusses beizufügen.
III. Formulare für den Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses
Der Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses besteht aus drei Teilen. Dem ausgefüllten Antragsformular ist der ausgefüllte Entwurf des Beschlusses beizufügen. Außerdem ist eine ausgefüllte Forderungsaufstellung einzureichen. Je nach geltend gemachten Ansprüchen ist die Forderungsaufstellung für Unterhaltsansprüche oder für sonstige Forderungen zu verwenden.
Weitere Informationen zu Zwangsvollstreckung und Zwangsversteigerung finden Sie auf der Themenseite.
Die am 22. Dezember 2022 in Kraft getretenen Formulare dürfen noch bis zum 30. September 2025 verwendet werden, diese sowie die hierzu gehörenden Hinweisblätter finden Sie hier.
Fragen und Antworten zu den Formularen der Zwangsvollstreckung
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