Hier finden Sie die Formulare für den Vollstreckungsauftrag an Gerichtsvollzieher, Antrag auf Erlass einer richterlichen Durchsuchungsanordnung sowie Antrag auf Erlass eines Pfändungsbeschlusses und eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusse.
Hier finden Sie die Formulare für den
Vollstreckungsauftrag an Gerichtsvollzieher,
Antrag auf Erlass einer richterlichen Durchsuchungsanordnung sowie
Antrag auf Erlass eines Pfändungsbeschlusses und eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses.
Sie finden hier auch Hinweisblätter, die Ihnen beim Ausfüllen der Formulare behilflich sind.
Die Formulare können am PC ausgefüllt werden.
Die seit 2012 bzw. 2015 existierenden Formulare für die Zwangsvollstreckung wurden durch das Bundesministerium der Justiz im Jahr 2022 umfassend überarbeitet. Zum einen wurden die bestehenden zwei Verordnungen für die Formulare in einer Verordnung zusammengeführt und inhaltlich optimiert. Zum anderen wurden Layout, Inhalt, Struktur und Systematik der Formulare umfassend überarbeitet. Die neue Verordnung ist am 22. Dezember 2022 in Kraft getreten. Die Formulare sind verbindlich. Die bislang geltenden Formulare dürfen noch bis zum 31. August 2024 verwendet werden.
I. Formulare für den Vollstreckungsauftrag an Gerichtsvollzieher
Der Vollstreckungsauftrag an den Gerichtsvollzieher besteht aus zwei Teilen. Dem ausgefüllten Vollstreckungsauftrag ist die ausgefüllte Forderungsaufstellung für Vollstreckungsaufträge beizufügen.
II. Formulare für den Antrag auf Erlass einer richterlichen Durchsuchungsanordnung
Der Antrag auf Erlass einer richterlichen Durchsuchungsanordnung oder einer richterlichen Anordnung der Vollstreckung zur Nachtzeit und an Sonn- und Feiertagen besteht aus zwei Teilen. Dem ausgefüllten Antragsformular ist der ausgefüllte Entwurf des Beschlusses beizufügen.
III. Formulare für den Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses
Der Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses besteht aus drei Teilen. Dem ausgefüllten Antragsformular ist der ausgefüllte Entwurf des Beschlusses beizufügen. Außerdem ist eine ausgefüllte Forderungsaufstellung einzureichen. Je nach geltend gemachten Ansprüchen ist die Forderungsaufstellung für Unterhaltsansprüche oder für sonstige Forderungen zu verwenden.
Fragen und Antworten zu den Formularen der Zwangsvollstreckung
Hinweis zur Verwendung von Cookies
Das Bundesministerium der Justiz verwendet für den Betrieb dieser Internetseite technisch notwendige Cookies. Darüber hinaus können Sie Cookies für eine Webanalyse zulassen, die uns die Bereitstellung unserer Dienste erleichtern. Weitere Informationen dazu, insbesondere zu der Widerrufsmöglichkeit, erhalten Sie über den folgenden Link: Datenschutz