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FAQ

Fragen und Antworten zu den Formularen der Zwangsvollstreckung

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Quelle: Adobe Stock / blackboard

1. Welche Formulare für die Zwangsvollstreckung gibt es?

Es existieren folgende Formulare für die Zwangsvollstreckung:

  1. Vollstreckungsauftrag an Gerichtsvollzieher nebst dazugehöriger Forderungsaufstellung,
  2. Erlass einer richterlichen Durchsuchungsanordnung und einer richterlichen Anordnung der Vollstreckung zur Nachtzeit und an Sonn- und Feiertagen bestehend aus
    1. Antrag und
    2. Beschlussentwurf,
  3. Erlass eines Pfändungsbeschlusses und eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses bestehend aus
    1. Antrag,
    2. Beschlussentwurf und
    3. Forderungsaufstellung für Unterhaltsansprüche oder für sonstige Forderungen.

Das Bundesministerium der Justiz stellt sämtliche Formulare unter www.bmj.de/Zwangsvollstreckungsformulare bereit. Das Justizportal des Bundes und der Länder (www.justiz.de) stellt die Formulare ebenfalls als Download zur Verfügung.


2. Gibt es Hilfe beim Ausfüllen der Formulare?

Ja. Das Bundesministerium der Justiz stellt unter www.bmj.de/Zwangsvollstreckungsformulare ausführliche Ausfüllhinweise bereit. Außerdem werden in den Formularen für alle ausfüllbaren Felder sogenannte Quick-Infos mit kurzen Hinweisen zum Ausfüllen angezeigt, wenn der Mauszeiger über das Eingabefeld geführt wird.


3. Muss ich das Formular benutzen?

Ja. Grundsätzlich ist die Nutzung sämtlicher Formulare in der vorgegebenen Form verbindlich. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie in den Ausfüllhinweisen.

4. Kann ich bei der Einreichung Teile der Formulare weglassen?

Ja. Es ist möglich, Teile der Formulare, die sich in Rahmen befinden und die Sie für Ihren Antrag nicht benötigen, wegzulassen. Bitte beachten Sie dazu die Ausfüllhinweise.


5. Kann ich die Formulare an meinem Computer ausfüllen?

Ja. Wir empfehlen sogar, die Formulare am Computer auszufüllen, weil sich dadurch die Lesbarkeit verbessert. Für die Anzeige und das Ausfüllen der Formulare am PC können gängige PDF-Betrachtungsprogramme genutzt werden.


6. Können die in das Internet eingestellten Formulare gespeichert werden, nachdem sie ausgefüllt worden sind?

Ab Version XI des Adobe Reader besteht die Möglichkeit, auch ausgefüllte Formulare mit Hilfe der Speichern-Schaltfläche des Readers lokal zu speichern. Sofern Sie Probleme beim Speichern haben, aktualisieren Sie bitte Ihren Adobe Reader.

7. Kann ich die Formulare als elektronisches Dokument an das Gericht senden? Gibt es ein Online-Verfahren?

Rechtsanwälte, Behörden und juristische Personen des öffentlichen Rechts sind verpflichtet, Anträge und Anlagen als elektronische Dokumente zu übermitteln (§ 130d ZPO).

Für andere Personen besteht diese Pflicht nicht. Wir empfehlen, die Formulare, sofern möglich, als elektronisches Dokument an das Gericht oder den Gerichtsvollzieher zu übermitteln, weil sich dadurch die Bearbeitbarkeit verbessert. Eine Übersendung mittels einer einfachen E-Mail ist jedoch nicht zulässig.

Die Antragsdaten können in elektronischer Form zusätzlich als strukturierter Datensatz übermittelt werden. Nähere Informationen sind unter www.xjustiz.de zu erhalten.

Ein Online-Verfahren wird derzeit nicht bereitgestellt.

8. Sind die Formulare barrierefrei?

Ja, die Formulare sind vollständig barrierefrei.


9. Ich möchte einen Antrag auf Erlass einer richterlichen Durchsuchungsanordnung stellen und bin der Meinung, dass der Schuldner vorher nicht angehört werden soll. Warum muss ich dies begründen?

Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist in der Regel eine vorherige Anhörung des Schuldners geboten. Nur, wenn der Schutz gewichtiger Interessen eine Überraschung des Schuldners unabweisbar erfordert, ist es ausnahmsweise erforderlich, ihn erst nach der Entscheidung anzuhören. Deshalb müssen die Gründe für die notwendige Überraschung des Schuldners in dem Formular näher dargelegt werden, auch damit das Gericht eine Einzelfallprüfung vornehmen kann.

10. Ich möchte beim Gericht beantragen, dass der Gerichtsvollzieher nachts in der Wohnung des Schuldners vollstrecken darf. Wo kann ich diesen Antrag stellen?

In den Formularen für den Antrag auf Erlass einer richterlichen Durchsuchungsanordnung und den dazugehörigen Beschlussentwurf haben Sie die Möglichkeit, durch Markieren des entsprechenden Kontrollkästchens einen Antrag auf Anordnung der Vollstreckung zur Nachtzeit oder an Sonn- und Feiertagen zu stellen.

11. Ich habe gegen einen Schuldner eine Forderung aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung. Welches Formular muss ich benutzen?

Wenn die Vollstreckung wegen einer Forderung aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung betrieben wird, kann das Vollstreckungsgericht auf Ihren Antrag den pfändbaren Teil des Arbeitseinkommens abweichend von den sonst geltenden Pfändungsgrenzen bestimmen (§ 850f Absatz 2 ZPO). Hierfür sind der „Antrag auf Erlass eines Pfändungsbeschlusses und eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses“, der dazugehörige Beschlussentwurf und die „Aufstellung von Forderungen, die keine gesetzlichen Unterhaltsansprüche sind“, zu benutzen. In dem Beschlussentwurf können Sie im Modul S den Antrag nach § 850f Absatz 2 ZPO durch Markieren des Kontrollkästchens stellen. Darüber hinaus sind Angaben in den Modulen O und P zu den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen des Schuldners und zu den Einkünften der Unterhaltsberechtigten erforderlich.


12. Ich möchte wegen meiner Forderung gegen den Schuldner bei mehreren Drittschuldnern pfänden lassen. Ist dies mit einem Formular möglich oder muss ich mehrere Formulare (ein Formular für jeden Drittschuldner) ausfüllen?

Es ist möglich, mehrere Forderungen bei unterschiedlichen Drittschuldner pfänden zu lassen. Hierfür muss nur ein Formular ausgefüllt werden. Für die Eintragung von Drittschuldnern sind drei Formularfelder vorhanden. Außerdem darf eine Anlage für weitere Drittschuldner angefügt werden.

 Bei mehreren Drittschuldnern ist jeweils eine Zuordnung des Drittschuldners zu der/den zu pfändenden Forderung/-en vorzunehmen, indem jeweils der Modulbuchstabe der jeweiligen Forderung oder des jeweiligen Anspruchs oder Rechts eingetragen wird.

13. Die Formulare für den Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses sind nicht vollständig. Ich möchte Ansprüche des Schuldners gegen den Drittschuldner pfänden lassen, die ich in dem Formular nicht gefunden habe.

In dem Modul K haben Sie die Möglichkeit, Forderungen, Ansprüche und Vermögensrechte einzutragen, die das Formular nicht ausdrücklich vorsieht. Aus Platzgründen sind in den Formularen lediglich die praktisch wichtigsten bzw. am häufigsten vorkommenden Forderungen aufgeführt.

14. Die Formulare für die Forderungsaufstellungen reichen für die Angabe der Forderungen nicht aus. Was kann ich tun?

Die Formulare für die Forderungsaufstellung sind mehrfach zu verwenden, wenn die erforderlichen Angaben in nur einem Formular nicht gemacht werden können. Falls Forderungen in dem Formular nicht angegeben werden können, kann eine weitere Anlage verwendet werden.

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