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Zentraler Kontakt für Bürgeranfragen:
Telefon: +49 (0) 30 18 580 - 0
Montag - Donnerstag: 7.45 Uhr - 16.20 Uhr
Freitag: 7.45 Uhr - 15.00 Uhr
E-Mail: poststelle@bmj.bund.de

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Kontakdaten

Hausanschrift: Mohrenstraße 37
10117 Berlin

Postanschrift: 11015 Berlin

Fax: +49 (0) 30 18 580 - 9525

Telefon: +49 (0) 30 18 580 - 0

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Wichtiger Hinweis

Das Bundesministerium der Justiz warnt:
Betrügerische E-Mails und Schreiben von vermeintlichem Absender Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) im Umlauf.
Aktuell kursieren E-Mails und Schreiben von unbekannten Verfassern im Namen der Zentralen Direktion der Gendarmerie Brigade zum Schutz von Minderjährigen bzw. des Bundeskriminalamtes. Auf diesen Schreiben werden das Logo des BMJV (alte Bezeichnung) sowie der Flaggenstab missbräuchlich verwendet.
Wir stellen klar: Bei diesen E-Mails und Schreiben handelt es sich um E-Mails und Schreiben, die nicht vom Bundesministerium der Justiz stammen. Betroffene sollten nicht auf diese Schreiben oder E-Mails reagieren.

Bitte haben Sie Verständnis, dass die Erteilung von Rechtsauskünften oder die Unterstützung in Angelegenheiten der individuellen Rechtsverfolgung durch die Bürgerinnen und Bürger grundsätzlich nicht zu den Aufgaben eines Ministeriums gehören. Die Rechtsberatung ist Aufgabe von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten, Notarinnen und Notaren und anderer, dazu besonders befugter Personen und Stellen.

Wir verarbeiten im Zusammenhang mit Eingaben und Anfragen ausschließlich solche Daten, die notwendig sind, um mit Ihnen zu kommunizieren und um das Verwaltungshandeln des BMJ ordnungsgemäß zu dokumentieren. Hierzu gehören insbesondere jene personenbezogenen Informationen (z. B. Name, Vorname, Anschrift, E-Mail-Adresse usw.), die wir unmittelbar von Ihnen selbst erhalten haben sowie die Information über den von Ihnen gewählten Kontaktweg (Brief, Telefon, E-Mail, Kontaktformular). Die Verarbeitung der Daten ist zur Wahrnehmung unserer Aufgaben erforderlich (vgl. Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e DS-GVO in Verbindung mit § 3 BDSG). Wir geben die von Ihnen erhaltenen Daten nur dann an Dritte weiter, wenn Sie ausdrücklich eingewilligt haben oder wenn wir gesetzlich oder aufgrund einer gerichtlichen Entscheidung dazu verpflichtet sind. Die Aufbewahrung von Eingaben und Anfragen in elektronischer Form erfolgt – wie auch in Papierform – gemäß den für die Aufbewahrung von Schriftgut geltenden Fristen der Registraturrichtlinie, welche die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien ergänzt. In der Regel betragen die Aufbewahrungsfristen hierfür 10 Jahre.

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