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Eine Grafik mit dem durchgestrichenen Wort Eine Grafik mit dem durchgestrichenen Wort Quelle: BMJ

Bürokratieabbau

Mehr Effizienz. Mehr Entlastung.

Deutschland leidet unter einem Bürokratie-Burnout. Wir sorgen für weniger Zettel und mehr Wirtschaft. Zum 1. Januar 2025 treten wichtige Maßnahmen des Bürokratieentlastungsgesetzes IV (BEG IV) in Kraft, die die Wirtschaft sowie Bürgerinnen und Bürger entlasten.

Das BEG IV ist Teil des Meseberger Entlastungspakets der Bundesregierung. Mit diesem Paket entlasten wir unsere Betriebe um gut 3,5 Milliarden Euro pro Jahr. Es ist das größte Bürokratieabbau-Programm in der Geschichte unseres Landes. Zugleich ist klar: Weitere Fortschritte beim Bürokratieabbau sind bitter nötig. Deshalb werden wir den eingeschlagenen Weg zu weniger Bürokratie konsequent weitergehen. Künftig soll es jedes Jahr ein Bürokratieentlastungsgesetz geben.

Nationale Maßnahmen allein reichen allerdings nicht aus. Mehr als die Hälfte der Bürokratielasten kommen aus der EU. Deshalb haben wir zusammen mit Frankreich eine europäische Entlastungsinitiative gestartet. Ziel ist es, durch einen europäischen Bürokratiekosten-TÜV für Transparenz und damit Verbesserungen zu sorgen. Und die neuen Berichtspflichten auf ein notwendiges Mindestmaß zu reduzieren.

Zum Beispiel
ändern wir das

Hotelmeldepflicht

Die Hotelmeldepflicht wird abgeschafft und das lästige Ausfüllen von Meldescheinen für deutsche Staatsangehörige entfällt:
• ca. 62 Mio. Entlastung pro Jahr
• fast 3 Mio. Stunden weniger Zettelausfüllen pro Jahr

Aufbewahrungsfristen

Die handels- und steuerrechtlichen Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege wie z. B. Rechnungskopien, Kontoauszüge und Lohn- und Gehaltslisten werden von zehn auf acht Jahre verkürzt.
• Entlastungsvolumen:
ca. 625 Mio. pro Jahr

Schriftformerfordernisse

Etliche Schriftformerfordernisse passen nicht ins digitale Zeitalter. Deshalb stufen wir in vielen Fällen auf die Textform (z. B. E-Mail) herunter. Beispielsweise wird der Arbeitsvertrag vollständig digital.

Schwellenwerte

Die monetären Schwellenwerte zur Bestimmung der Unternehmensgrößenklassen im Handelsbilanzrecht haben wir
um rund 25 % angehoben:
• Entlastungsvolumen: ca. 650 Mio.

Vollmachtsdatenbank

Künftig müssen Arbeitgeber ihren Steuerberatern nicht mehr zahlreiche Vollmachten für die jeweiligen Träger der sozialen Sicherung ausstellen – eine Datenbank ermöglicht die elektronische Eintragung einer Generalvollmacht.
• ca. 200 Mio. pro Jahr Entlastung für die Wirtschaft, für die Verwaltung
rund 40 Mio.

Container

Die Bundesregierung hat den Entwurf einer Bürokratieentlastungsverordnung beschlossen. Die Verordnung ist Teil des Meseberger Entlastungspakets und ergänzt das Bürokratieentlastungsgesetz IV. Damit wird die Wirtschaft um weitere 420 Millionen Euro pro Jahr entlastet - zum Beispiel werden Anzeige- und Mitteilungspflichten abgebaut und die Digitalisierung gefördert. „Bürokratieabbau ist eine Daueraufgabe. Heute bringen wir das Meseberger Entlastungspaket über die Ziellinie“, so Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann zum Entwurf. Die Verordnung wird nun dem Bundesrat zugeleitet.

Zitat , 11. September 2024

Unser Praxischeck zeigt klar: Wer in Deutschland eine GmbH gründen oder Anmeldungen zum Vereinsregister vornehmen möchte, ist mit zeitraubenden bürokratischen Hemmnissen belastet. „Die geltenden Regeln sind zu kompliziert, die Verfahren zu langwierig. Das ist ein Standortnachteil, der Innovationen hemmt“, macht Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann deutlich. Im Bericht zum Praxischeck wird vorgeschlagen, Notare zu zentralen Ansprechpartnern bei der GmbH-Gründung und Vereinsregisteranmeldung zu machen. Dies würde die Prozesse vereinfachen und Entlastungen sowohl für die Wirtschaft als auch für das Ehrenamt bringen. Der Bürokratieabbau ist ein Kernanliegen der Bundesregierung. Praxischecks sind ein neues Format, um Potentiale für Bürokratieabbau zu ermitteln.

Die Verbraucherstreitbeilegung ist eine Form der einvernehmlichen Konfliktbeilegung zwischen Unternehmen und Verbrauchern – und eine Alternative zur gerichtlichen Rechtsdurchsetzung. „Wir wollen die Verbraucherstreitbeilegung unbürokratischer machen und so die Teilnahmebereitschaft von Unternehmen fördern. Das heißt konkret: Weniger und klarere Informationspflichten, leichterer Zugang zum Verfahren, geringere Kosten. Die Teilnahme an der Verbraucherstreitbeilegung wird so für Unternehmen attraktiver“, erklärt Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann zu dem heute veröffentlichten Gesetzentwurf. Durch die Reform soll insbesondere die Teilnahmebereitschaft zur von Unternehmerinnen und Unternehmern gestärkt werden. Daneben soll der Zugang zur Verbraucherstreitbeilegung erleichtert werden.

Das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz wurde in zweiter und dritter Lesung im Bundestag beschlossen. Es ist Teil des Meseberger Entlastungspakets, dem größten Bürokratieabbauprogramm in der Geschichte unseres Landes. Mit einer Verkürzung der Aufbewahrungsfristen für Rechnungen und Buchungsbelege, der weitgehenden Abschaffung der Hotelmeldezettel und einer Ermöglichung digitaler Arbeitsverträge sorgen wir für weniger Zettel und mehr Wirtschaft. Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann betont: „Für mich ist aber auch klar, dass das nur ein nächster Schritt ist, dem weitere folgen müssen. Mit einem Jahresbürokratieentlastungsgesetz 2025 werden wir zeitnah weitere Entlastungen auf den Weg bringen.“

Wir gehen den nächsten Schritt bei der Bekämpfung des Bürokratie-Burnout. Mit dem Kabinettsbeschluss zum Bürokratieentlastungsgesetz IV (BEG IV) setzen wir einen zentralen Baustein des Meseberger Entlastungspakets um. Denn unsere Betriebe sollen sich aufs Wirtschaften konzentrieren und nicht auf das Ausfüllen von Formularen. Denn Bürokratieabbau ist ein Konjunkturprogramm zum Nulltarif. Das ist ein wichtiger Beitrag zur Wirtschaftswende für mehr Wachstum in unserem Land.

Überflüssige Bürokratie belastet die Unternehmen ebenso wie die Bürgerinnen und Bürger und die Verwaltung. Das BEG IV ist ein wesentlicher Baustein des Meseberger Bürokratieentlastungspakets, mit dem eine jährliche Entlastung von mehr als 3 Milliarden Euro pro Jahr erreicht werden soll. Das Entlastungsvolumen des BEG IV beträgt dabei rund 682 Millionen Euro pro Jahr.

Meldung , 11. Januar 2024

Die Bundesregierung hat auf Vorschlag des Bundesministers der Justiz einen Gesetzentwurf zur Anhebung der Schwellenwerte bei der Bilanzierung und Rechnungslegung beschlossen. „Die Anhebung der Schwellenwerte führt zu weniger Papierarbeit und mehr unternehmerischer Freiheit, sich der eigentlichen Arbeit und Wertschöpfung zu widmen", so Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann.

Pressemitteilung , 17. Januar 2024

Europäische Initiativen zum Bürokratieabbau

Das Bundeskabinett hat heute ein Impulspapier für eine Initiative zur Bürokratieentlastung auf Europäischer Ebene beschlossen. Die Initiative ist ein gemeinsamer Vorschlag des Bundesministers der Justiz, Dr. Marco Buschmann, und des Bundesministers für Wirtschaft und Klimaschutz, Dr. Robert Habeck.

Pressemitteilung , 30. August 2023

Deutschland und Frankreich ziehen gemeinsam an einem Strang, um Europa bürokratieärmer zu machen. Dazu haben beide Länder einen gemeinsamen Maßnahmen-Plan zum Bürokratieabbau und zur wirtschaftlichen Stärkung Europas beschlossen.

Meldung , 11. Oktober 2023

Das Bundesministerium der Justiz möchte die nächste EU-Kommission bei der Festlegung ihrer Prioritäten für die Amtszeit 2024-2029 aktiv unterstützen. Das Ziel ist klar: Ein Weniger an Bürokratie und ein Mehr an Entscheidungsspielraum für Bürgerinnen und Bürger sowie an Unternehmertum, Innovationen und Kreativität für Betriebe.

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