Gutes Recht zeichnet sich dadurch aus, dass Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen, Verbände und Expertinnen und Experten frühzeitig in die Gesetzgebungsarbeit eingebunden werden. Die frühe Beteiligung verschiedener Personen- und Interessengruppen ermöglicht einen Realitätscheck. Sie hilft zu verstehen, ob es wirksamere oder weniger aufwändige Möglichkeiten gibt, die politisch vereinbarten Ziele zu erreichen. Diese Fragen sind darüber hinaus auch Gegenstand der Evaluierung von Regelungsvorhaben der Bundesregierung. Hierdurch soll ermittelt werden, ob Gesetze und Rechtsverordnungen wie beabsichtigt funktionieren oder aber unvorhergesehene Nebenwirkungen oder Kosten begründen.
Frühe Beteiligung
Frühe Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern, Unternehmen, Verbänden sowie Expertinnen und Experten ist ein wichtiges Instrument der Besseren Rechtsetzung. Sie kann Regelungen besser machen, indem sie einen frühen Einblick in die Realität und Praxis der Adressaten ermöglicht. Sie erlaubt einen ersten, einfachen Check: Wirkt die angedachte Regelung so, wie sie wirken soll? Sie kann zudem auf Neben- und Wechselwirkungen in der Lebensrealität der verschiedenen Personen- und Interessengruppen deutlich machen.
Zu unterscheiden ist die frühe Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern, Unternehmen sowie Expertinnen und Experten von der Beteiligung der Länder und Verbände nach §§ 47, 48 GGO. Die frühe Beteiligung der Personen- und Interessengruppen findet deutlich früher statt, z.B. bei Eckpunktepapieren. Die Bandbreite früher Beteiligungen ist sehr groß: sie reicht von kleineren Gesprächskreisen, größeren Veranstaltungen, Dialogreihen bis zu festen Institutionen.
Die Internetseite der Bundesregierung „Beteiligung auf Bundesebene “ macht auf einzelne Beteiligungen der Ressorts aufmerksam. So können diese leicht gefunden werden und es wird transparent, wo der Sachverstand der Praxis frühzeitig in Regulierungsentscheidungen einfließt und dient auch ressortintern als Informationsgrundlage.
Zudem berät das Bundesministerium der Justiz die Bundesministerien, wie diese eine Beteiligung erfolgreich durchführen können. Es bietet beispielsweise einen Erfahrungsaustausch für die Bundesministerien an. Es hat Erfolgsfaktoren der frühen Beteiligung erarbeitet und schult die Bundesministerien. Das Bundesministerium der Justiz unterstützt Ministerien, die frühe Beteiligung in ihren Ressorts strategisch zu stärken.
Checkliste Frühe Beteiligung
mit gutem Recht - Frühe Beteiligung Betroffener bei der Gesetzgebung kann Regelungsentwürfe besser machen
Funktionieren Gesetze und Rechtsverordnungen wie beabsichtigt? Werden die angestrebten Ziele erreicht? Gibt es nicht beabsichtigte Nebenfolgen? Bewegen sich die Kosten in angemessenem Rahmen?
Mit solchen Fragen befassen sich die Evaluierungsberichte, die die Bundesregierung für wesentliche Regelungsvorhaben in der Regel drei bis fünf Jahre nach deren Inkrafttreten erstellt. So überprüft sie, ob Gesetze das bewirken, was sie bewirken sollen. Mit Evaluierungen überprüft die Bundesregierung die Wirksamkeit von Gesetzen. Im Jahr 2013 hat der Staatssekretärsausschuss Bessere Rechtsetzung und Bürokratieabbau ein Evaluierungskonzept beschlossen, welches die Evaluierung wesentlicher Regelungsvorhaben vorsieht. Ein Vorhaben gilt als wesentlich, wenn der vor dessen Inkrafttreten geschätzte jährliche Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft oder die Verwaltung den Betrag von einer Million Euro übersteigt. Auch wenn für Bürgerinnen und Bürger der jährliche Sachaufwand mindestens eine Million Euro oder der jährliche Zeitaufwand mindestens 100.000 Stunden beträgt, gilt ein Vorhaben als wesentlich.
Der Staatssekretärsausschuss Bessere Rechtsetzung und Bürokratieabbau hat 2019 beschlossen, das bestehende Konzept von 2013 weiterzuentwickeln. Vereinbart wurde unter anderem, dass die Ressorts in der Begründung des Regelungsvorhabens knapp darstellen, welche Ziele bei der Evaluierung zugrunde gelegt werden und welche Kriterien für die Zielerreichung dabei voraussichtlich herangezogen werden. Auch sollen interne, also von den Ministerien selbst erstellte Evaluierungsberichte grundsätzlich vor ihrer Veröffentlichung durch eine unabhängige Stelle hinsichtlich ihrer Qualität überprüft werden. Die Ressorts sollen in geeigneter Weise Länder, kommunale Spitzenverbände, Fachkreise und Verbände, zur Frage der Zielerreichung und gegebenenfalls auch zu den in der Konzeption genannten weiteren Prüfkriterien einbinden.
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