Rechtsprüfung und Gesetzesredaktion: Prüfung von Rechtsvorschriften auf Rechtssystematik, Rechtsförmlichkeit und Verständlichkeit
Das Bundesministerium der Justiz ist verantwortlich für Grundsatzfragen der Rechtsprüfung einschließlich der gesetzestechnischen und dokumentationsgeeigneten Gestaltung des Bundesrechts, für die rechtssystematische und rechtsförmliche Prüfung der Gesetz- und Verordnungsentwürfe der Bundesministerien sowie für die Gesetzesredaktion, also für eine verständliche Gesetzessprache.
Das Bundesministerium der Justiz (BMJ) ist verantwortlich für Grundsatzfragen der Rechtsprüfung einschließlich der gesetzestechnischen und dokumentationsgeeigneten Gestaltung des Bundesrechts, für die rechtssystematische und rechtsförmliche Prüfung der Gesetz- und Verordnungsentwürfe der Bundesministerien sowie für die Gesetzesredaktion, also für eine verständliche Gesetzessprache.
Die drei Komponenten der Rechtsprüfung und Gesetzesredaktion
Es geht zum einen darum, das Bundesrecht in sich widerspruchsfrei, übersichtlich und formal korrekt zu gestalten. Die Rechtsprüfung bezieht sich insoweit vor allem auf die Regelungssystematik des jeweiligen Rechtsetzungsvorhabens, hat dabei aber auch die gesamte Rechtsordnung im Blick. Neben Rechtssystematik und Rechtslogik bezieht sich die Rechtsprüfung aber auch auf die Einhaltung formaler Vorgaben (Rechtsförmlichkeit). Schließlich spielt die sprachliche Richtigkeit und Verständlichkeit des Rechts im Rahmen der Gesetzesredaktion eine zentrale Rolle:
Die drei Komponenten der Rechtsprüfung und Gesetzesredaktion, also „Rechtssystematik“, „Rechtsförmlichkeit“ und „Verständlichkeit“, stehen dabei nicht getrennt nebeneinander, sondern greifen ineinander und bilden Schnittmengen:
So haben bspw. Verweisungen immer sowohl einen rechtssystematischen als auch einen rechtsförmlichen Aspekt, während bspw. Fragen der Terminologie und Logik als Elemente der Rechtssystematik auch Auswirkungen auf die sprachliche Gestaltung und damit auf die Verständlichkeit haben.
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