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Zentrum für Legistik

Das Bundesministerium der Justiz (BMJ) gründet mit dem Zentrum für Legistik eine zentrale Einrichtung zur Qualifizierung und Forschung in Fragen der praktischen Gesetzgebung.

Gesetze sind im demokratischen Rechtsstaat ein zentrales Regulierungsinstrument. Sind Gesetze schlecht durchdacht, führt dies zu Folgeproblemen und gesellschaftlichen Kosten. Recht muss daher praxisnäher, digitaler, wirksamer und nutzerorientierter gestaltet werden. Um das zu erreichen, baut das Bundesministerium der Justiz mit dem Zentrum für Legistik eine Einrichtung zur Qualifizierung für die praktische Gesetzgebung auf. Zugleich soll es moderne Werkzeuge und Methoden der Besseren Rechtsetzung entwickeln, um den handwerklichen Standard der Regulierung in Deutschland zu verbessern. Der Nationale Normenkontrollrat schlägt darüberhinausgehend vor, das Zentrum für Legistik als zentralen Ankerpunkt der Digitalisierung der Gesetzgebung zu nutzen.

Herausforderungen in der Rechtssetzung
Quelle: BMJ

Was ist Legistik? Und welche Ziele werden mit dem Zentrum für Legistik verfolgt?

Unter Legistik versteht man die Gesetzgebungs- bzw. Rechtsetzungslehre. Sie umfasst Methoden und Werkzeuge, um zu erkennen, wo es Regulierungsbedarf gibt, Lösungen dafür zu entwickeln und politische Entscheidungen in wirksames, verständliches und bürokratiearmes Recht zu überführen. Das Zentrum für Legistik hat das Ziel, Standards zu erarbeiten, die sicherstellen, dass Gesetze klar formuliert sind, einfach angewendet werden können und dort wirken, wo sie gebraucht werden. Auf dieser Basis sollen die Legistinnen und Legisten vor allem in den Ministerien, aber beispielsweise auch in Bundestag und Bundesrat, für ihre Aufgaben qualifiziert werden.

Zu einem ganzheitlichen Verständnis Besserer Rechtsetzung gehören insbesondere auch Aspekte der konkreten Ausgestaltung von Rechtsnormen, also Fragen der Rechtssystematik, Maßgaben der Rechtsförmlichkeit und der verständlichen Rechtssprache. Das zentrale Regelwerk hierfür ist das Handbuch der Rechtsförmlichkeit (4. Auflage 2024).

Handlungsfelder des Zentrums für Legistik

Mit innovativen Impulsen soll das Zentrum für Legistik einen Kulturwandel in der Gesetzgebung anstoßen. Hierzu soll es künftig in den folgenden Handlungsfeldern aktiv werden:

  1. Vermittlung von praxistauglichem Wissen und Kompetenzen: Legistinnen und Legisten sollen etwa durch Schulungen und Weiterbildungen ermächtigt werden, mit Hilfe von praxistauglichen, innovativen Methoden und Werkzeugen ihre Tätigkeit effizienter und qualitativ besser als bislang zu erledigen.
  2. Unterstützung und Beratung in Rechtsetzungs-Vorhaben: Schon heute gibt es in einigen Ressorts zentrale Einheiten, die spezifische Expertisen für den Rechtsetzungsprozess zur Verfügung stellen. Bei komplexen Rechtsetzungsvorhaben bietet es sich insbesondere an, Methodenexpertise in Form von Task Forces zur Verfügung zu stellen, die die Expertinnen und Experten der jeweiligen Fachdomäne gezielt unterstützen.
  3. Bereitstellung von Ressourcen und Werkzeugen: Informationen für die Rechtsetzung sollten leicht auffindbar zur Verfügung gestellt werden. Dies gilt auch für spezifische Werkzeuge, etwa IT-Tools für die Erstellung von Visualisierungen oder für die ressortübergreifende Zusammenarbeit in Online-Formaten.
  4. Vernetzung der bestehenden legistischen Angebote: Derzeit arbeiten einige Akteure an Fragen der Besseren Rechtsetzung (z. B. das Bundeskanzleramt, einige Ministerien auf Bundes – und Länderebene (z. B. BMJ, BMI), der Nationale Normenkontrollrat und die Europäische Union). Zudem gibt es in den Bundesressorts vielfach Expertise zu bestimmten Aspekten des Rechtsetzungsverfahrens. Durch eine noch bessere Kooperation und Vernetzung können hier erhebliche Potentiale für die Staatspraxis geschaffen werden.
  5. Forschung und Evaluation
    Initiativen der Rechtsetzungslehre, welche die Auseinandersetzung mit der gelebten Staatspraxis nicht scheuen, gilt es zu unterstützen und auszubauen. Forschungsbedarf besteht unter anderem für folgende Fragestellungen: Ist das System, das den policy maker und den legal drafter in der Person der Legistin bzw. des Legisten vereint, noch zeitgemäß? Sollte daher die „Übersetzung“ der fachlichen Lösung in einen Rechtstext spezialisierten Expertinnen und Experten überlassen werden, wie dies auch in anderen Rechtssystemen praktiziert wird? Kann Künstliche Intelligenz den Regulierungsprozess unterstützen? Wie könnte die Zukunft eines wahrhaft digitalen Rechts aussehen?
Handlungsfelder
Quelle: BMJ

Welche Schulungsangebote gibt es?

Praxistaugliches Wissen und Kompetenzen zur Lösung komplexer Probleme durch Rechtsetzung zu vermitteln ist eine zentrale Aufgabe des Zentrums für Legistik. Dafür wurden bereits verschiedene Schulungsangebote erprobt:

  • Rechtsvisualisierung leicht gemacht
    Diese Schulung zielt auf das „Denken mit dem Stift“. Es geht also darum, komplexe Sachverhalte visuell einfach aufzubereiten und so die Rechtsetzung methodisch zu unterstützen.

    Legistik - Visualisierung
    Quelle: BMJ


  • Foresight: Umgang mit Unsicherheit und Risiko
    Neues Recht gestaltet Zukunft. Diese Schulung vermittelt daher grundlegende Kenntnisse und Methoden, um zukünftige Entwicklungen zu modellieren und hierbei mit Unsicherheiten und Risiken umzugehen. Diese Schulung wird in Kooperation mit dem Sekretariat des Nationalen Normenkontrollrates angeboten.

Die zuvor genannten Schulungsangebote sollen künftig zum Basisangebot des Zentrums für Legistik gehören.

Das aktuelle Angebot des Zentrums für Legistik umfasst daneben folgende Online-Schulungen:

Legistik I – Mit Methode zum Entwurf

Diese Schulung widmet sich dem methodisch-konzeptionellen Vorgehen zu Beginn eines Gesetzgebungsverfahrens.

Legistik II – Gesetze schreiben und prüfen

Hier geht es um den Einstieg in die spezielle Tätigkeit der rechtssystematischen, rechtsförmlichen und sprachlichen Gestaltung und Prüfung von Rechtsvorschriften

 Eine Projektbeschreibung zum Stand Januar 2025 finden sie hier.

Kontakt

Haben Sie Fragen oder wünschen Sie weitere Informationen zum Zentrum für Legistitk? Dann können Sie uns gerne unter folgender E-Mailadresse kontaktieren: legistik@bmj.bund.de

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