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Wir wollen Europa bürokratieärmer und digitaler machen - Unser Beitrag für eine neue Agenda für Europa

Schwerpunktthema: Europa

Das Bundesministerium der Justiz möchte die nächste EU-Kommission bei der Festlegung ihrer Prioritäten für die Amtszeit 2024-2029 aktiv unterstützen. Dafür sollten im Justizbereich die folgenden drei Themen eine herausgehobene Rolle spielen:

Auf dieser Foto-Illustration ist die Flagge der Europäischen Union (EU) auf einem Smartphone zu sehen, mit einer Grafik eines wirtschaftlichen Börsenindex im Hintergrund.
Quelle: picture alliance / Sipa USA | SOPA Images

Bürokratieabbau

Effektiver und nachhaltiger Bürokratieabbau ist eine gesamteuropäische Aufgabe. Denn über die Hälfte der Bürokratielasten in Deutschland kommt mittlerweile aus Brüssel. Viele Unternehmen in Deutschland und in Europa leiden unter einem Bürokratie-Burnout. Zu viele Regelungen führen vielfach dazu, dass sie sich zu wenig um Innovation, Digitalisierung oder andere wichtige Fragen kümmern können. Für viele Unternehmen ist es kaum leistbar, die Vielzahl an europäischen Vorgaben zu erfüllen. Das Ziel ist klar: Ein Weniger an Bürokratie und ein Mehr an Entscheidungsspielraum für Bürgerinnen und Bürger sowie an Unternehmertum, Innovationen und Kreativität für Betriebe. Bürokratieabbau ist ein Konjunkturprogramm zum Nulltarif und stärkt die Wettbewerbsfähigkeit. Wir wollen einen umfassenden Mentalitätswechsel auf EU-Ebene erreichen. Zusammen mit Frankreich haben wir in einer europäischen Initiative die EU-Kommission dazu aufgefordert, einen Maßnahmen-Plan für mehr Bürokratieentlastung zu entwickeln.

Digitalisierung in der Rechtsetzung

Um Bürokratie abzubauen und Prozesse zu beschleunigen, ist die Digitalisierung das wirksamste Mittel. Das gilt für die Wirtschaft, aber das gilt auch für die Verwaltung. Wir wollen erreichen, dass neues EU-Recht konsequent Digitalchecks unterzogen wird, um die Qualität der Rechtssetzung auf EU-Ebene zu verbessern. Hierdurch soll erreicht werden, dass keine bürokratischen Lasten entstehen, die dann später wieder abgebaut werden müssten. Die zunehmende Verbreitung und Nutzung von generativer KI-Technologie werfen eine Vielzahl von Fragen im Urheberrecht auf. Die EU-Kommission sollte sich dem in der neuen Amtszeit widmen und prüfen, ob und inwieweit eine Anpassung der urheberrechtlichen Bestimmungen in EU-Recht erforderlich ist.

Bessere Rechtsetzung und Kohärenz von europäischer Gesetzgebung

EU-Recht soll einfacher und verständlicher werden. Wichtig ist hierbei insbesondere die systematische Durchführung von Folgenabschätzungen. Sowohl im Zivil- als auch im Strafrecht setzen wir uns außerdem für eine größere Kohärenz von Rechtstexten ein. Vorschläge der EU-Kommission aus verschiedenen Rechtsbereichen enthalten immer weitergehende und strengere Vorgaben für die Schaffung nationaler Sanktionsvorschriften nicht nur für Bürgerinnen und Bürger, sondern auch für Unternehmen. Gleichzeitig finden sich in immer mehr Legislativvorschlägen konkrete Vorgaben für das außervertragliche Haftungsrecht. Diese Vorgaben unterschiedlicher Generaldirektionen innerhalb der EU-Kommission weisen teils erhebliche Unterschiede in ihrer Formulierung und Ausgestaltung auf, wodurch die Umsetzung in das nationale Recht und die Rechtsanwendung erschwert werden.

Bisher existiert mit § 823 des Bürgerlichen Gesetzbuchs eine haftungsrechtliche Grundnorm, die eine Vielzahl ganz unterschiedlicher Fallkonstellationen regelt und einheitliche Tatbestandsvoraussetzungen für Schadensersatzansprüche vorsieht. Es besteht die Gefahr, dass zunehmend europarechtliche Sonderregelungen geschaffen werden, die sich in ihren Tatbestandsvoraussetzungen auch untereinander unterscheiden und damit die Rechtsanwendung komplizierter machen. Für Bürgerinnen und Bürger wird es dann schwieriger festzustellen, ob ihnen ein Schadensersatzanspruch zusteht oder nicht. Wir wollen mit unserem Anliegen gegenüber der neuen Europäischen Kommission erreichen, dass unstimmige Sanktions- und Haftungssysteme vermieden werden, die viel Aufwand für die Mitgliedsstaaten und Bürgerinnen und Bürger zur Folge haben.

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