Ziel der Bundesregierung ist es, beim Bürokratieabbau reale Fortschritte zu erreichen, um den Staat handlungsfähiger und bürgerfreundlicher zu machen. Im Koalitionsvertrag wurde vereinbart, ein neues Bürokratieentlastungsgesetz auf den Weg zu bringen. Daher hat das Bundeskabinett die von Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann vorgelegten Eckpunkte für ein Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV) beschlossen. Dieses Gesetz soll das Leben der Bürgerinnen und Bürgern, der Wirtschaft und Verwaltung erleichtern.
Klimawandel, Energiekrise, demographischer Wandel und Digitalisierung gehören zu den Herausforderungen unserer Zeit. Gerade in Zeiten steigender Belastungen für Wirtschaft und Gesellschaft ist es besonders wichtig, unnötige Bürokratie abzubauen und die Verwaltung leistungsfähiger zu machen. Ziel ist es, zeitnah einen Referentenentwurf für ein neues Bürokratieentlastungsgesetz vorzulegen. Dazu wurde zunächst eine strukturierte Verbändeabfrage zum Bürokratieabbau durchgeführt, deren Ergebnisse mittlerweile vorliegen. Mit der Umfrage sollte das bestehende Entlastungspotential aus Sicht der Verbände erfasst werden. Insgesamt 57 Verbände haben sich an der Umfrage beteiligt und zusammen 442 Vorschläge unterbreitet. Diese betreffen die unterschiedlichsten Lebensbereiche - von A wie „Abschaffung des Schriftformerfordernisses“ bis Z wie „Zustimmungsfiktion für Allgemeine Geschäftsbedingungen.“ Die eingereichten Vorschläge wurden vom Statistischen Bundesamt quantitativ und qualitativ nach dem möglichen Entlastungspotential kategorisiert und in eine Rangfolge geordnet. Die Verbändeabfrage wurde vom Staatssekretärinnen und Staatssekretärs-Ausschuss „Bessere Rechtsetzung und Bürokratieabbau“ initiiert, in dem alle Ministerien der Bundesregierung und das Bundeskanzleramt vertreten sind. Koordiniert wird der Ausschuss von dem Parlamentarischen Staatssekretär beim BMJ Benjamin Strasser.
Verfasst von Statistisches Bundesamt PDF, 7MB, Datei ist barrierefrei⁄barrierearm, 14. April 2023
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