Mit dem Bürokratiekostenindex werden die Belastungen der Unternehmen aus Informationspflichten sichtbar gemacht und aufgezeigt, wie diese sich im Zeitverlauf entwickeln. Der Bürokratiekostenindex wird seit 2012 vom Statistischen Bundesamt erhoben. Die damals bestehende Belastung wurde mit 100 definiert. Seitdem schwankt der Wert zwischen 100,41 und 95,82. Der Bürokratiekostenindex liegt mit Stand Dezember 2023 bei 95,93.
Der Bürokratiekostenindex soll die bürokratische Belastung der Unternehmen greifbar und deren Entwicklung im Zeitverlauf nachvollziehbar machen. Er zielt auf die Aufwände bei der Erledigung des klassischen „Papierkrams“ ab. Dazu gehören beispielsweise das Stellen von Anträgen, Durchführen von Meldungen, Kennzeichnungen, Meldungen zu Statistiken oder die Erbringung von Nachweisen.
In Folge der Beschlüsse von Meseberg ist der Index auf ein neues Allzeittief gesunken.
Die Bundesregierung beschloss 2012 als Teil des Programms „Bürokratieabbau und bessere Rechtsetzung“ die Einführung des Bürokratiekostenindex, um die entstehenden Belastungen für Unternehmen abzubilden. Die Basis des Bürokratiekostenindex bilden die Bürokratiekosten der Wirtschaft zum 1. Januar 2012.
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