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Digitales

Die Digitalisierung ist aus unserem Alltag nicht mehr wegzudenken - Smartphones, Online-Einkäufe, Streaming-Dienste und Homeoffice erleichtern und verschönern vielen von uns das Leben. Auch das Recht und die Justiz müssen in einem modernen Staat mit der Digitalisierung Schritt halten. Dem Bundesministerium der Justiz (BMJ) ist es daher ein wichtiges Anliegen, die Digitalisierung der Justiz effektiv voranzutreiben und das Recht an die digitale Lebenswirklichkeit der Bürgerinnen und Bürger noch besser anzupassen. Im Zuge der „Digitalisierungsinitiative für die Justiz“ gehen das BMJ und die Bundesländer diese Aufgabe gemeinsam an. Hierfür stellt das BMJ in den Jahren 2023 bis 2026 jeweils 50 Mio. Euro bereit, insgesamt also bis zu 200 Mio. Euro. Das BMJ bringt sich dabei erstmals aktiv fachlich und finanziell in Digitalisierungsvorhaben der Länder ein. Ziel der Initiative ist es, die Justiz effizienter zu machen und somit eine erhebliche Entlastung für Justizbeschäftigte sowie Verfahrensbeteiligte zu ermöglichen.

Die Möglichkeit Beurkundungen und Beglaubigungen durch einen Notar bzw. eine Notarin online durchzuführen und die digitale Verkündung von Gesetzen hat das BMJ bereits eingeführt. Darüber hinaus setzt sich das BMJ auf europäischer Ebene auch dafür ein, Künstlicher Intelligenz einen Rechtsrahmen zu geben, der Gestaltungsraum für Innovationen lässt, Transparenz und Sicherheit gewährleistet und Vertrauen in diese Schlüsseltechnologie fördert.

Auch die digitalen Bürgerrechte sollen gestärkt werden: Die anlasslose Vorratsdatenstreichung soll endgültig aus dem Gesetz gestrichen werden. Stattdessen soll das sogenannte Quick-Freeze-Verfahren eingeführt werden - eine Alternative, die effektiv und zugleich grundrechtsschonend ist.

Es ist klar: Die unerwünschten Nebeneffekte, die mit der Digitalisierung einhergehen können, brauchen rechtliche Grenzen. So müssen sich Bürgerinnen und Bürger etwa gegen Beleidigungen, Bedrohungen und Diffamierungen im Netz oder gegen Cyberstalking wirksam zu Wehr setzen können. Hier hat das BMJ bereits an verschiedenen Stellen gesetzliche Lücken geschlossen, um Betroffene besser zu schützen. Derzeit setzt sich das BMJ dafür ein, Regelungen für den digitalen Raum weiterzuentwickeln, um insbesondere die private Rechtsdurchsetzung von Betroffenen digitaler Gewalt zu stärken. Eckpunkte für ein entsprechendes Gesetz wurden bereits vorgelegt. Damit setzen wir auch ein Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag um.

Themen im Fokus

Immer wieder werden Menschen im Netz massiv beleidigt und verleumdet oder im schlimmsten Fall wird dort ihr Leben bedroht. Für viele Betroffene ist es wichtig, dass solche Inhalte schnell gelöscht und die weitere Verbreitung verhindert werden.

Artikel , 10. April 2023

Die Regelungen über die anlasslose Vorratsdatenspeicherung in Deutschland sind europarechtswidrig. Wir werden nun die Möglichkeit einer anlassbezogenen Sicherungsanordnung für Verkehrsdaten ("Quick-Freeze-Verfahren") einführen.

Artikel , 10. April 2024

Künstliche Intelligenz (KI) ist einer der wesentlichen Faktoren der Digitalisierung. Sie bietet schon heute viele Chancen – mit enormer Relevanz für Wirtschaft und Gesellschaft. Trotzdem kann KI auch Risiken mit sich bringen - v. a. für Demokratie, Grundrechte und den Rechtstaat. Mit europäischen und internationalen Gesetzesinitiativen schaffen wir einen Rechtsrahmen für mehr Vertrauen.

Artikel , 10. April 2023

Die Verkündung von Gesetzen und Rechtsverordnungen des Bundes erfolgt im elektronisch ausgegebenen Bundesgesetzblatt auf der Internetseite www.recht.bund.de.

Die Gerichtsverhandlung in Strafprozessen soll an Land- und Oberlandesgerichten künftig aufgezeichnet werden. Diese Aufzeichnung soll dann automatisiert verschriftlicht („transkribiert“) werden.

Gemeinsam mit den Ländern setzt das Bundesministerium der Justiz mit der „Digitalisierungsinitiative für die Justiz“ den im Koalitionsvertrag angekündigten Digitalpakt für die Justiz um. Damit bringt sich das Bundesministerium der Justiz erstmals aktiv fachlich und finanziell in Digitalisierungsvorhaben der Länder ein und führt eigene Digitalisierungsvorhaben durch, die den Ländern zugutekommen.

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