Die Digitalisierung der Justiz erleichtert Bürgerinnen und Bürgern den Zugang zum Recht und stärkt unseren Rechtsstaat. Mit einem großen Maßnahmenpaket sorgen wir für einen Digitalisierungsschub. Unter anderem führen wir Videoverhandlungen an Zivil- und Fachgerichten ein. Gemeinsam mit den Ländern setzt das Bundesministerium der Justiz mit der „Digitalisierungsinitiative für die Justiz“ den im Koalitionsvertrag angekündigten Digitalpakt für die Justiz um. Das BMJ bringt sich erstmals aktiv fachlich und finanziell in Digitalisierungsvorhaben der Länder ein. Ziel der Initiative ist es, die Justiz effizienter zu machen und somit eine erhebliche Entlastung für Justizbeschäftigte sowie Verfahrensbeteiligte zu ermöglichen. Geplant sind auch Erleichterungen bei Strafantragsstellungen und die Möglichkeit der Teilnahme an der Revisionshauptverhandlung per Videokonferenz. Auch durch den Einsatz von künstlicher Intelligenz werden zukunftsweisende Veränderungen in Gang gesetzt, so zum Beispiel durch die Finanzierung von KI-Vorhaben zur Unterstützung von Massenverfahren im Zivilbereich.
Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann zum Gesetzentwurf für die weitere Digitalisierung der Justiz
Wir haben bei der Digitalisierung der Justiz bereits viele Fortschritte gemacht. Mit dem Gesetz zur weiteren Digitalisierung der Justiz wollen wir den nächsten Schritt gehen und die Kommunikations- und Verwaltungsprozesse weiter optimieren. Ein Beispiel: Bürger, die eine Strafanzeige über eine Internetwache stellen, können den Strafantrag gleich digital ausfüllen. Die digitale Kommunikation zwischen Mandanten, Anwälten und Gerichten wird ebenfalls verbessert. Das zeigt: Dieses Digitalisierungsprojekt ist Win-Win für Bürger und Justiz.
Das Bundesministerium der Justiz hat heute den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Entwicklung und Erprobung eines Online-Verfahrens in der Zivilgerichtsbarkeit veröffentlicht. Damit soll vom Bund zum ersten Mal ein Reallabor für die Justiz geschaffen werden.
Die Bundesregierung hat heute den von dem Bundesminister der Justiz vorgelegten Gesetzentwurf zur Einführung einer elektronischen Präsenzbeurkundung beschlossen. „Wir ermöglichen so den Notarinnen und Notaren sowie anderen Urkundsstellen, noch moderner und digitaler zu arbeiten. Das spart Zeit und Ressourcen. Damit bauen wir die Papierstapel also wieder ein Stück weiter ab", so Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann. Bislang können Notarinnen und Notare sowie andere Urkundsstellen ihre Niederschriften ganz überwiegend nur in Papierform errichten.
Sowohl die Bürgerinnen und Bürger als auch die Justiz werden von dem Gesetzesentwurf zur weiteren Digitalisierung der Justiz profitieren. Durch den Wegfall von erforderlichen Unterschriften, einem erleichterten Umstieg auf die E-Akte und weiteren Einsatzmöglichkeiten für Videoverhandlungen werden Kommunikations- und Verwaltungsabläufe zukünftig stark vereinfacht.
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