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Eine Person tippt etwas auf einem Laptop ein. Im Vordergrund ist die Waage der Justitia zu sehen. Eine Person tippt etwas auf einem Laptop ein. Im Vordergrund ist die Waage der Justitia zu sehen. Quelle: pixelshot/C

Digitalisierung der Justiz

Die Digitalisierung der Justiz erleichtert Bürgerinnen und Bürgern den Zugang zum Recht und stärkt unseren Rechtsstaat. Mit einem großen Maßnahmenpaket sorgen wir für einen Digitalisierungsschub. Unter anderem führen wir Videoverhandlungen an Zivil- und Fachgerichten ein. Gemeinsam mit den Ländern setzt das Bundesministerium der Justiz mit der „Digitalisierungsinitiative für die Justiz“ den im Koalitionsvertrag angekündigten Digitalpakt für die Justiz um. Das BMJ bringt sich erstmals aktiv fachlich und finanziell in Digitalisierungsvorhaben der Länder ein. Ziel der Initiative ist es, die Justiz effizienter zu machen und somit eine erhebliche Entlastung für Justizbeschäftigte sowie Verfahrensbeteiligte zu ermöglichen. Geplant sind auch Erleichterungen bei Strafantragsstellungen und die Möglichkeit der Teilnahme an der Revisionshauptverhandlung per Videokonferenz. Auch durch den Einsatz von künstlicher Intelligenz werden zukunftsweisende Veränderungen in Gang gesetzt, so zum Beispiel durch die Finanzierung von KI-Vorhaben zur Unterstützung von Massenverfahren im Zivilbereich.

Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann zum Gesetzentwurf für die weitere Digitalisierung der Justiz

Wir haben bei der Digitalisierung der Justiz bereits viele Fortschritte gemacht. Mit dem Gesetz zur weiteren Digitalisierung der Justiz wollen wir den nächsten Schritt gehen und die Kommunikations- und Verwaltungsprozesse weiter optimieren. Ein Beispiel: Bürger, die eine Strafanzeige über eine Internetwache stellen, können den Strafantrag gleich digital ausfüllen. Die digitale Kommunikation zwischen Mandanten, Anwälten und Gerichten wird ebenfalls verbessert. Das zeigt: Dieses Digitalisierungsprojekt ist Win-Win für Bürger und Justiz.

Das sind einige unserer Maßnahmen:

Digitale Strafanträge vereinfacht

Wir machen es für die Bürgerinnen und Bürgern einfacher, Strafanträge digital zu stellen. Unter anderem wird künftig auch ein Strafantrag per E-Mail oder Online-Formular (z. B. bei einer Internetwache) möglich sein, wenn die Identität der antragstellenden Person und ihre Bitte um Verfolgung der Straftat eindeutig erkennbar werden.

Elektronische Kommunikation erleichtert

Wir verbessern die digitale Kommunikation zwischen Mandantinnen und Mandanten, Anwältinnen und Anwälten sowie Gerichten. So können z. B. Anträge oder Erklärungen von Mandantinnen und Mandanten von der Anwaltschaft künftig als Scan an die Gerichte elektronisch übermittelt werden.

Teilnahme an der Revisionshauptverhandlung per Videokonferenz

An der strafgerichtlichen Revisionshauptverhandlung können die Verfahrensbeteiligten, vor allem auch inhaftierte Angeklagte, künftig ebenso per Video teilnehmen.

Umstieg auf elektronische Akte

Ab dem 1. Januar 2026 müssen alle neu angelegten Akten in der Justiz elektronisch geführt werden.

Einsatz von Videokonferenztechnik in der Zivil- und Fachgerichtsbarkeit

Wir machen somit Verfahren schneller, kostengünstiger und ressourcenschonender. Wir vereinfachen Terminvereinbarungen und reduzieren Reisewege.

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Gemeinsam mit den Ländern setzt das Bundesministerium der Justiz mit der „Digitalisierungsinitiative für die Justiz“ den im Koalitionsvertrag angekündigten Digitalpakt für die Justiz um. Damit bringt sich das Bundesministerium der Justiz erstmals aktiv fachlich und finanziell in Digitalisierungsvorhaben der Länder ein und führt eigene Digitalisierungsvorhaben durch, die den Ländern zugutekommen.

Die Verkündung von Gesetzen und Rechtsverordnungen des Bundes erfolgt im elektronisch ausgegebenen Bundesgesetzblatt auf der Internetseite www.recht.bund.de.

Die Gerichtsverhandlung in Strafprozessen soll an Land- und Oberlandesgerichten künftig aufgezeichnet werden. Diese Aufzeichnung soll dann automatisiert verschriftlicht („transkribiert“) werden.

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Erste Lesung zur Änderung des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes

Um das Potential und die Chance, die die Digitalisierung für die elektronische Kommunikation mit der Justiz und für die Justiz bietet, auch für das Bundesverfassungsgericht zu nutzen, soll auch das Bundesverfassungsgericht in seinen verfassungsgerichtlichen Verfahren am elektronischen Rechtsverkehr teilnehmen.

Das Bundesministerium der Justiz hat heute den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Entwicklung und Erprobung eines Online-Verfahrens in der Zivilgerichtsbarkeit veröffentlicht. Damit soll vom Bund zum ersten Mal ein Reallabor für die Justiz geschaffen werden.

„Mit dem Erprobungsgesetz zur Entwicklung eines Online-Verfahrens schaffen wir die Grundlage für neue digitale Kommunikationsformen im Zivilprozess.“

Quelle: Dr. Marco Buschmann Position Bundesminister der Justiz

Die Bundesregierung hat heute den von dem Bundesminister der Justiz vorgelegten Gesetzentwurf zur Einführung einer elektronischen Präsenzbeurkundung beschlossen. „Wir ermöglichen so den Notarinnen und Notaren sowie anderen Urkundsstellen, noch moderner und digitaler zu arbeiten. Das spart Zeit und Ressourcen. Damit bauen wir die Papierstapel also wieder ein Stück weiter ab", so Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann. Bislang können Notarinnen und Notare sowie andere Urkundsstellen ihre Niederschriften ganz überwiegend nur in Papierform errichten.

Sowohl die Bürgerinnen und Bürger als auch die Justiz werden von dem Gesetzesentwurf zur weiteren Digitalisierung der Justiz profitieren. Durch den Wegfall von erforderlichen Unterschriften, einem erleichterten Umstieg auf die E-Akte und weiteren Einsatzmöglichkeiten für Videoverhandlungen werden Kommunikations- und Verwaltungsabläufe zukünftig stark vereinfacht.

Aktuelle Gesetzgebungs­verfahren

Gesetzgebungsverfahren , Entwurf , Letzte Aktualisierung: 06. März 2024

Gesetzgebungsverfahren , Entwurf , Letzte Aktualisierung: 11. Juni 2024

Gesetzgebungsverfahren , Entwurf , Letzte Aktualisierung: 10. Mai 2023

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