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Konzeption einer bundeseinheitlichen Justizcloud

Durch eine bundeseinheitliche Justizcloud wollen wir Prozesse in der Justiz vereinfachen und effizienter gestalten. Die Konzeption dieser Cloud gehört zu den zentralen Vorhaben des Bundesministeriums der Justiz im Bereich der Justizdigitalisierung.

Zu sehen ist ein Laptop mit einigen Symbolen für digitale Dienste.
Quelle: Getty Images/Userba011d64_201/C

Warum braucht es eine Justizcloud? 

Der Einsatz von Cloudtechnologien bietet erhebliche Vorteile für eine moderne IT-Landschaft. Sie ermöglichen moderne Entwicklung von Software, die einheitliche und schnelle Ausbringung von Updates, datengetriebene Arbeit und zudem die Skalierung von Betriebs- und Speicherlösungen.

Die Justiz ist erste Schritte in Richtung Cloud bereits gegangen: Die neuen Fachverfahren GeFa (Gemeinsames Fachverfahren) und AuRegis (länderübergreifendes gemeinsames Registerfachverfahren) werden „cloud nativ“ entwickelt. Die Fachverfahren in Betrieb zu nehmen ist jedoch mit erheblichen Herausforderungen verbunden, da derzeit jedes BundeslandLand eigenständig für den Betrieb verantwortlich ist. Eine bundeseinheitliche Justizcloud könnte die Prozesse wesentlich vereinfachen und eine einheitliche Inbetriebnahme ermöglichen. Unter Rückgriff auf die sichere Infrastruktur der öffentlichen IT-Dienstleister der Länder soll eine gemeinsame Betriebsumgebung für Clouddienste und cloudfähige Anwendungen der Justiz geschaffen werden (sog. Private Community Cloud).

Der Fachkräftemangel stellt sowohl im Justizbereich insgesamt als auch speziell in der Justiz-IT eine zentrale Herausforderung dar. Durch den Betrieb in einer gemeinsamen Justizcloud können Ressourcen effizient gebündelt werden. Die erforderliche Expertise kann einmal gezielt für alle aufgebaut werden. Das soll durch die Schaffung einer gemeinsamen Justizcloud-Einheit von Bund und Ländern erfolgen.

Erste und nächste Schritte

In einem ersten Schritt hat das Bundesministerium der Justiz unter enger Einbindung der Länder im Jahr 2024 die Machbarkeit einer bundeseinheitlichen Justizcloud untersucht. Zunächst wurde eine umfassende Analyse des Ist-Zustands vorgenommen, um gezielt herauszufinden, in welchen Bereichen Cloudtechnologie die Arbeit der Justiz tatsächlich sinnvoll unterstützen kann. Aus den Ergebnissen wurden fachliche, technische sowie rechtlich-organisatorische Zielbilder für eine bundeseinheitliche Justizcloud entwickelt und zu einem gemeinschaftlichen Zielbild zusammengeführt.

Das Zielbild der bundeseinheitlichen Justizcloud verfolgt

  • einen „Greenfield-Ansatz“, d.h. der Fokus liegt auf den modernen, bereits „cloud ready“ entwickelten Anwendungen;
  • technisch den Ansatz einer „Private Community Cloud“, in der die (Justiz-)IT-Dienstleister über ein eigenes Netz miteinander verbunden werden; in einer späteren Ausbaustufe sollen aber auch Leistungen privater Cloudanbieter eingebunden werden können;
  • rechtlich-organisatorisch die Gründung einer staatlichen Stelle, etwa im Wege eines Staatsvertrags, die den länderübergreifenden Cloudbetrieb steuert („Justizcloud Einheit“).

Am 28. November 2024 haben die Justizministerinnen und Justizminister von Bund und Ländern auf dem fünften Bund-Länder-Digitalgipfel beschlossen, nach diesem Zielbild schrittweise die bundeseinheitliche Justizcloud aufzubauen. Die gemeinsame Erklärung des Bund-Länder-Digitalgipfels finden sie hier.

In den kommenden Jahren soll die bundeseinheitliche Justizcloud nun schrittweise aufgebaut werden. Das Bundesministerium der Justiz soll hierfür eine Anschubfinanzierung aus der Digitalisierungsinitiative für die Justiz bereitstellen. Im nächsten Schritt soll durch den E-Justice-Rat ein Bundesland bestimmt werden, dass den Aufbaustab für die zu gründende Justizcloud-Einheit übernimmt.

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Das Vorhaben ist ein Teil der Digitalstrategie Deutschland.

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