Das Bundesministerium der Justiz entwickelt zusammen mit den Ländern und den Bundesgerichten das Videoportal der Justiz. Ziel ist es, einen bundesweit einsetzbaren, sicheren Videokonferenzdienst für Bürgerinnen und Bürger, Anwaltschaft und Unternehmen sowie für die Justiz einzurichten.
Warum braucht es ein Videoportal der Justiz?
Seit Beginn der COVID-19-Pandemie haben die Gerichte verstärkt von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, mündliche Verhandlungen per Videoverhandlung durchzuführen. Die technische Ausstattung der Gerichte hat sich hierdurch in den letzten Jahren deutlich verbessert. Die Nutzung von Videokonferenzen hält bis heute an und damit auch die Nachfrage nach einem bundeseinheitlichen Videokonferenzdienst.
Erste und nächste Schritte
Das Bundesministerium der Justiz (BMJ) arbeitet seit 2021 gemeinsam mit den Ländern an der Entwicklung des Videoportals der Justiz. Es soll justizspezifische Anforderungen erfüllen und einen einheitlichen Zugang für alle Gerichte und Verfahrensbeteiligten (also Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte, Anwältinnen und Anwälte sowie Angeklagte) ermöglichen. Die Entwicklung des Videoportals der Justiz ist zudem Bestandteil der Digitalstrategie der Bundesregierung.
2021 wurden zunächst in einer breit angelegten Befragung von Justizverwaltung und Praktikern, unter Beteiligung der Bundesländer sowie aller Bundesgerichte sowie des Generalbundesanwalts (GBA) und des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) die justizspezifischen Anforderungen erhoben. Auf Grundlage der daraus resultierenden Anforderungen wurden ein modulares Open-Source-Softwarekonzept erarbeitet und ein Betriebsmodell entwickelt, das eine Nutzung durch die gesamte Justiz ermöglicht.
Das Bundesministerium der Justiz hat unter Beteiligung des Landes Schleswig-Holstein mit dem IT-Dienstleister Dataport die Softwareentwicklung übernommen.
Im Laufe des Jahres 2024 soll das Videoportal der Justiz in den Pilotbetrieb gehen. Der Bund finanziert die Entwicklungskosten für die notwendigen Anpassungen seit 2023 aus den Mitteln der „Digitalisierungsinitiative der Justiz“.
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