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Zivilgerichtliches Online-Verfahren

Gemeinsam mit pilotierenden Gerichten und Ländern wird in einem Digitalisierungsvorhaben des BMJ ein zivilgerichtliches Online-Verfahren im Bereich niedriger Streitwerte entwickelt und erprobt. Das Online-Verfahren soll Bürgerinnen und Bürgern ermöglichen, im Bereich niedriger Streitwerte ihre Ansprüche in einem nutzerfreundlichen, niedrigschwelligen und digitalen gerichtlichen Verfahren geltend zu machen. Damit soll der Zugang zum Recht verbessert und das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in den Rechtsstaat gestärkt werden.

Zu sehen ist ein Laptop mit zwei Händen, die etwas tippen.
Quelle: Getty Images Signature/eclipse_images/C

Zielsetzung eines zivilgerichtlichen Online-Verfahrens

Die Entwicklung und Erprobung eines zivilgerichtlichen Online-Verfahrens gehört zu den zentralen Vorhaben des Bundesministeriums der Justiz im Bereich der Justizdigitalisierung. Die Digitalstrategie der Bundesregierung sieht vor, dass einzelne Gerichte im Jahr 2025 vollständig digital geführte Zivilverfahren ausprobieren – auf Basis einer neuen gesetzlichen Regelung.

Die Potenziale der fortschreitenden Digitalisierung in fast allen Lebensbereichen sollen auch in der Justiz konsequent genutzt werden. Dabei ist ein zivilgerichtliches Online-Verfahren ein zeitgemäßes Instrument für einen digitalen, medienbruchfreien Zugang zu den Zivilgerichten. Es schafft ein bundesweit einheitliches Justizangebot im Internet und fügt sich damit in die Bestrebungen ein, künftig sämtliche Leistungen der Justiz in einem einheitlichen Bund-Länder-Justizportal zu bündeln. Die Arbeit an den Gerichten kann durch die strukturierte Erfassung des Prozessstoffs und den Einsatz technischer Unterstützungstools effizienter und moderner gestaltet werden.

Rahmenbedingungen

Das Projekt soll durch eine Gesetzgebung begleitet werden, welche Freiräume für die Erprobung moderner Technologien, Kommunikationsformen und neuer Verfahrensabläufe in der Zivilgerichtsbarkeit schafft. Damit soll das Instrument der Reallabore genutzt werden, mit denen Testräume geschaffen werden, um innovative Technologien zeitlich befristet und unter realen Bedingungen zu erproben und daraus Erkenntnisse für eine dauerhafte Regulierung zu gewinnen. Der Gesetzentwurf zur Entwicklung und Erprobung eines Online-Verfahrens in der Zivilgerichtsbarkeit ist hier abrufbar.

Mit dem Projekt werden zugleich neue Kooperationsformen zwischen Bund und Ländern genutzt, um die Grundlage für eine bundeseinheitliche Bereitstellung der digitalen Eingabesysteme im Online-Verfahren zu legen. Der Bund übernimmt dazu in Projektpartnerschaft mit interessierten Ländern und Gerichten eine koordinierende Rolle. Damit wird auch dem Beschluss des Bund-Länder-Digitalgipfels vom März 2023 Rechnung getragen, wonach an der Schnittstelle zwischen Recht und Technik eine enge und intensive Zusammenarbeit auf Bund- und Länderebene angestrebt wird.

Aktueller Stand

Das Bundesministerium der Justiz arbeitet bei der Entwicklung und Erprobung des Online-Verfahrens mit der DigitalService GmbH des Bundes (DigitalService) und pilotierenden Amtsgerichten aus aktuell neun Ländern zusammen. Derzeit entwickelt das Projektteam ein digitales Angebot zur Einreichung einer zivilgerichtlichen Klage bei Gericht, wobei Rechtsuchende bei der Erstellung einer Klageschrift durch Informationsangebote und Eingabe- und Abfragesysteme unterstützt werden sollen.

In einem ersten Schritt wurde hierzu im Juli 2024 ein digitaler Vorab-Check auf der Webseite service.justiz.de/fluggastrechte veröffentlicht, der ein Informationsangebot zum Thema Fluggastrechte bietet und mögliche Alternativen zu einer Klage aufzeigt. Hierauf aufbauend ist im nächsten Schritt der Launch für eine digitale Klageerstellung und -einreichung für Fluggastrechte geplant.   

Fluggastrechte wurden als erster Anwendungsfall ausgewählt, da Klagen in diesem Bereich häufig vorkommen (Massenverfahren) und oftmals standardisierbare Fallgestaltungen betreffen. Diese eignen sich gut dafür, zivilgerichtliche Online-Verfahren zu erproben. Daneben werden aktuell aber auch digitale Eingabesysteme für allgemeine Zahlungsklagen in der Zuständigkeit der Amtsgerichte entwickelt. Hier erfolgt keine Begrenzung auf bestimmte Anspruchsgrundlagen, so dass der Zugang zu den pilotierenden Amtsgerichten für sämtliche Geldforderungen erleichtert werden kann.

Das Online-Angebot richtet sich zunächst an Bürgerinnen und Bürger ohne anwaltliche Vertretung. M it der Anwaltschaft stehen wir im Austausch, um diese bei weiteren Entwicklungsschritten einzubinden.

Zugleich wird an einer Standardisierung bei der Übermittlung der Datensätze gearbeitet, um bei den Amtsgerichten eine datenbasierte Weiternutzung – nebst zugehörigen Metadaten – zu ermöglichen. Hierzu werden XJustiz-Datensätze für die Klageeinreichung entwickelt.

Das Vorhaben wird aus Mitteln der „Digitalisierungsinitiative der Justiz“ finanziert.

Weitere Informationen zum Digitalisierungsvorhaben finden Sie hier.

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