Digitalisierungsinitiative für die Justiz
Mit der „Digitalisierungsinitiative für die Justiz“ (vormals: Pakt für den digitalen Rechtsstaat) bringt sich das Bundesministerium der Justiz erstmals aktiv fachlich und finanziell in Digitalisierungsvorhaben der Länder ein und führt eigene Digitalisierungsvorhaben durch, die der gesamten Justiz zugutekommen. Mit der „Digitalisierungsinitiative für die Justiz“ wird der im Koalitionsvertrag angekündigte Digitalpakt für die Justiz umgesetzt.
Auf dem ersten Bund-Länder-Digitalgipfel am 30. März 2023 haben sich Bund und Länder in ihrer Gipfelerklärung darauf verständigt, dass der Bund in den Haushaltsjahren 2023 bis 2026, insgesamt bis zu 200 Millionen Euro für Digitalisierungsvorhaben bereitstellt. Die Haushaltsmittel sind gesperrt, was bedeutet, dass der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestags in die Mittelverwendung für jedes einzelne Vorhaben einwilligen muss.
In der Gipfelerklärung wurden Leitlinien für die Verwendung der Haushaltsmittel vereinbart. Diese stehen priorisierten Vorhaben zur Verfügung, die durch einen Beschluss des E-Justice-Rats und auf Vorschlag der Bund-Länder-Kommission für Informationstechnik in der Justiz (BLK) festgelegt wurden. Die Mittel sollen schwerpunktmäßig, aber nicht exklusiv, für die drei großen Entwicklungsverbünde der Länder eingesetzt werden.
Durch Beschluss des E-Justice-Rats vom 26. April 2023 ist die Priorisierung erster Ländervorhaben erfolgt. Sie wurde auf dem zweiten Bund-Länder-Digitalgipfel am 25. Mai 2023 zur Kenntnis genommen. Am 24. April 2024 wurde über die Priorisierung weiterer Ländervorhaben entschieden, die wiederum auf dem vierten Bund-Länder-Digitalgipfel am 5. Juni 2024 zur Kenntnis genommen wurde.