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Konzeption einer bundeseinheitlichen Justizcloud

Die Justiz hat erhebliche Bedarfe an Cloudlösungen, etwa zur Speicherung der immer weiter steigenden Datenmengen oder zur Umsetzung von Digitalisierungsvorhaben, wie z. B. dem zivilgerichtlichen Online-Verfahren. Die Untersuchung der Machbarkeit einer bundeseinheitlichen Justizcloud gehört daher zu den zentralen Vorhaben des Bundesministeriums der Justiz im Bereich der Justizdigitalisierung.

Zu sehen ist ein Laptop mit einigen Symbolen für digitale Dienste.
Quelle: Getty Images/Userba011d64_201/C

Warum braucht es eine Justizcloud?

Langfristiges Ziel ist es, das noch aus Postzeiten stammende Konzept des Verschickens von PDF-Dokumenten durch die zentrale Datenspeicherung und den Datenzugriff zu ersetzen. Zudem besteht ein großer Bedarf an der Einbindung von Online-Dienstleistungen, um den Zugang zur Justiz für Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen zu verbessern. Auch innerhalb der Justiz werden digitale Lösungen zur Unterstützung und Erleichterung der alltäglichen Arbeit benötigt.

Erste und nächste Schritte

Um Insellösungen zu vermeiden und eine Interoperabilität innerhalb der Justizlandschaft in Deutschland sicherzustellen, wird an der Konzeption einer bundeseinheitlichen Justizcloud gearbeitet. Auf dem ersten Bund-Länder-Digitalgipfel am 30. März 2023 haben Bund und Länder sich darauf geeinigt, dass das BMJ die Machbarkeit einer bundeseinheitlichen Justizcloud untersucht. Die Entwicklung eines Konzepts für eine Justizcloud bis zum Jahr 2026 ist zudem Bestandteil der Digitalstrategie der Bundesregierung.

Bei der Untersuchung der Justizcloud werden folgende Bereiche betrachtet:

  • Einbindung von Online-Dienstleistungen und Online-Verfahren, an denen das BMJ bereits parallel arbeitet (z. B. zivilgerichtliches Online-Verfahren, Digitale Rechtsantragsstelle)
  • Aufbau von zentralen Cloudspeichern, damit anfallenden Daten, z. B. aus digitalisierten Gerichtsverfahren, zentral abgelegt werden können
  • Webservices (z. B. KI-Tools zur Anonymisierung oder Übersetzung) sollen über den Software-as-a-Service-Ansatz länderübergreifend in der Justizcloud verfügbar sein
  • Schließlich wird auch der cloudbasierte Betrieb von Fachverfahren und eAkten-Systemen der Justiz im Rahmen der Konzeption betrachtet. Hierdurch soll ermöglicht werden, dass die gesamten Arbeitsprozesse sowie jegliche Arbeitsschritte aller Beteiligten in einem justiziellen Verfahren – vom Anlegen eines Dokuments, über dessen Versendung, bis zur Entscheidung – zentral über die Justizcloud abgewickelt werden können

Die Untersuchung der Machbarkeit ist im Dezember 2023 gestartet. In einem ersten Schritt und unter Einbindung der relevanten Stakeholder werden die Anforderungen an eine Justizcloud definiert. Zentrale Stakeholder sind neben den Landesjustizverwaltungen insbesondere die (Justiz)-IT-Dienstleister des Bundes und der Länder. Nach der Analyse des Ist-Zustands werden rechtliche und technische Voraussetzungen herausgearbeitet und das Zielbild für eine bundeseinheitliche Justizcloud entwickelt. Abschließend sollen mögliche Umsetzungsoptionen sowie die nächsten Schritte aufgezeigt werden. Neben Themen wie Datenschutz und IT-Sicherheit liegt ein besonderer Fokus der Untersuchung auf der Konzeption eines Betriebsmodells und der IT-Governance.

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