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E-Justiz-Koordinierungsstelle Europa (EKE)

Die „Digitalisierungsinitiative für die Justiz“ fördert mit der Errichtung dieses neuen, handlungsfähigen Gremiums die Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern. Die E-Justiz-Koordinierungsstelle Europa (EKE) wurde geschaffen, um die Umsetzung der europäischen Vorgaben im Bereich der Justizdigitalisierung und den zwischenstaatlichen Datenaustauschs zwischen Justizbehörden zu koordinieren. Gleichzeitig betreibt sie den nationalen e-CODEX Zugangspunkt für Deutschland.

Die grenzüberschreitende justizielle Zusammenarbeit in der Europäischen Union (EU) befindet sich im Umbruch. Mit zahlreichen Legislativvorschlägen treibt die Europäische Kommission die Digitalisierung des grenzüberschreitenden Rechtsverkehrs voran. Beginnend mit der EU-Zustellungs-Verordnung und der EU-Beweisaufnahme-Verordnung, bei der ab Mitte 2025 nur noch elektronisch zwischen den Gerichten in der EU kommuniziert werden darf, werden in den kommenden Jahren fast alle Rechtsakte entsprechend digitalisiert.

Durch die Errichtung der E-Justiz-Koordinierungsstelle Europa (EKE) wird die deutsche Zusammenarbeit in grenzüberschreitenden justiziellen Angelegenheiten effektiv und zentral koordiniert. Sie übernimmt nicht nur die Koordinierung und Planung der erforderlichen IT-Systeme, sondern vertritt Deutschland zusammen mit dem BMJ in den Komitologie-Ausschüssen und Expertengremien der EU, in denen die technischen Spezifikationen der Verfahren festgelegt werden. Darüber hinaus betreibt die EKE den nationalen e-CODEX-Zugangspunkt, der als technischer Verbindungspunkt zwischen Deutschland und den anderen Mitgliedstaaten dient. Das Team der EKE vereint juristische und spezifische technische Expertise, um eine effektive Umsetzung und Entwicklung der grenzüberschreitenden Justizsysteme zu gewährleisten.

Erste und nächste Schritte

2023 wurde eine Verwaltungsvereinbarung von Bund und Ländern unterzeichnet. Die EKE wurde beim Justizministerium Nordrhein-Westfalen, Referat IT.2, eingerichtet.
Sie organisiert und betreibt derzeit die Anbindung sämtlicher betroffener deutscher Gerichte und Zentralstellen an die Referenzimplementierungssoftware der EU-Kommission zur Erfüllung der digitalen Kommunikation gemäß der EU-Zustellungs-Verordnung und der EU-Beweisaufnahme-Verordnung. Künftig gilt es, gemeinsam mit Bund und Ländern die gesamte Rechtshilfe in Straf- und Zivilsachen auf eine digitale Kommunikation umzustellen. Parallel arbeitet die EKE an der Erstellung eines Umsetzungskonzeptes zur Anbindung von Behörden und Serviceprovidern nach Maßgabe des sog. e-Evidence-Dossiers. Eine fortwährende Aufgabe stellt die Vertretung Deutschlands gemeinsam mit dem BMJ in den Steuerungsgremien zur Weiterentwicklung von e-CODEX bei der EU-Agentur eu-LISA dar.

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