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Gemeinsames Fachverfahren (GeFa)

Das Gemeinsame Fachverfahren ist ein bundesweites, einheitliches Fachverfahren, welches zukünftig z. B. in Gerichten, einschließlich der Fachgerichtsbarkeiten, und bei den Staatsanwaltschaften eingesetzt werden soll und die bisherigen Fachverfahren JUDICA, EUREKA, EUREKA-Fach, forumSTAR, web.sta, MESTA und GO§A ablöst. Ausgenommen sind dabei die Bereiche Mahnverfahren, Handelsregister und Grundbuch, in denen bereits einheitliche Entwicklungen bestehen oder auf den Weg gebracht wurden.

Das Gemeinsame Fachverfahren unterstützt die Mitarbeitenden in der Justiz beim Erfassen, Bearbeiten und Verwalten von Daten, beim Abrufen von Informationen sowie beim Erstellen von Dokumenten.

Mit dem Beitritt des Bundes zum Entwicklungsverbund GeFa Ende des Jahres 2023 wurde die Möglichkeit geschaffen, sich aktiv in das Vorhaben einzubringen.

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