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Gemeinsames Fachverfahren für die Justiz (GeFa)

GeFa ist das bisher größte und umfassendste Softwareprojekt der deutschen Justiz und stellt einen wichtigen Meilenstein auf dem Weg zu einer deutschlandweiten Vereinheitlichung der IT-Landschaft der Justiz dar.

Was ist das Gemeinsame Fachverfahren (GeFa)?

Das Gemeinsames Fachverfahren ist ein bundesweites, einheitliches Fachverfahren, welches zukünftig z. B. in Gerichten, einschließlich der Fachgerichtsbarkeiten, und bei den Staatsanwaltschaften eingesetzt werden soll und die bisherigen Fachverfahren JUDICA, EUREKA, EUREKA-Fach, forumSTAR, web.sta, MESTA und GO§A ablöst. Ausgenommen sind dabei die Bereiche Mahnverfahren, Handelsregister und Grundbuch, in denen bereits einheitliche Entwicklungen bestehen oder auf den Weg gebracht wurden.

Das Gemeinsame Fachverfahren unterstützt die Mitarbeitenden in der Justiz beim Erfassen, Bearbeiten und Verwalten von Daten, beim Abrufen von Informationen sowie beim Erstellen von Dokumenten. Mit dem Beitritt des Bundes zum Entwicklungsverbund GeFa Ende des Jahres 2023 wurde die Möglichkeit geschaffen, sich aktiv in das Vorhaben einzubringen.

Erste und nächste Schritte

Das Projekt GeFa hat seine Arbeit 2017 aufgenommen. Aktuell arbeiten etwa 70 Fachkräfte aus sämtlichen Bereichen der Justiz an der Entwicklung. Dabei bringen sie Erfahrung aus allen Berufsgruppen in der Justiz für die Entwicklung ein. Sie werden von externen Dienstleistern beim Anforderungs-, Programm- und Testmanagement unterstützt, ebenso wie in den Bereichen Design und Softwareentwicklung.

Eine Basisarchitektur des Fachverfahrens konnte bereits fertiggestellt werden. Zunächst fokussiert sich die Entwicklung auf den Bereich Zivilrecht. Im vierten Quartal 2024 soll dementsprechend ein erster Pilotbetrieb in Baden-Württemberg in Zivilsachen aufgenommen werden. Für den Bereich Strafgerichtsbarkeit und Staatsanwaltschaften finden ebenso Entwicklungsarbeiten bereits statt.

Im Anschluss werden Fachverfahren für folgende Fachbereiche entwickelt:

  • Familiengerichtsbarkeit
  • Insolvenzgerichte
  • Immobiliarvollstreckung
  • Zentrales Vollstreckungsgericht
  • Mobiliarvollstreckung
  • Nachlass
  • Betreuung
  • Verwaltungsgerichtsbarkeit
  • Arbeitsgerichtsbarkeit
  • Finanzgerichtsbarkeit
  • Sozialgerichtsbarkeit

Die schrittweise Regeleinführung in den Bundesländern soll bis 2030 erfolgen.

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