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Gemeinsames Registerfachverfahren (AuRegis)

Das länderübergreifende gemeinsame Registerfachverfahren (AuRegis) wird in der Justiz verwendet, um den Informationsaustausch zwischen verschiedenen Behörden und Einrichtungen zu erleichtern. Es ermöglicht den Zugriff auf Daten und Informationen aus verschiedenen Registern und Datenbanken, die für die Bearbeitung von rechtlichen Angelegenheiten relevant sind.
Mit dem Beitritt des Bundes zum länderübergreifenden Registerfachverfahren (AuRegis) wird die Entwicklung und Weiterentwicklung einheitlicher IT-Fachverfahren für die gesamte deutsche Justiz gestärkt. Der Beitritt entlastet die Länder finanziell und schafft für den Bund neue Koordinierungs- und Gestaltungsmöglichkeiten.

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