Was ist das länderübergreifende Registerfachverfahren (AuRegis)?
Mit AuRegis werden die bislang eingesetzten Register-Softwareprogramme RegisSTAR und AUREG zu einer einheitlichen Fachverfahrens-Software zusammengeführt. AuRegis wird für alle 16 Bundesländer auf Basis einer fachverfahrensübergreifenden Infrastruktur und auf Basis von länderübergreifenden IT-Architekturmodellen entwickelt. Die Weiterentwicklung umfasst dabei die Vereinheitlichung der elektronisch geführten Handels-, Genossenschafts-, Partnerschafts-. Stiftungs- und Vereinsregister.
Die Federführung im Entwicklungsverbund AuRegis obliegt dem Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen. Drei eingerichtete Kernteams, bestehend aus Justizmitarbeiterinnen und -mitarbeitern aus allen Bundesländern erarbeiten die fachlichen Anforderungen im Rahmen der einzelnen Entwicklungsphasen.
Die Beteiligung des Bundes an AuRegis wurde auf dem ersten Bund-Länder-Digitalgipfel am 30.03.2023 beschlossen. Durch den Beitritt des Bundes werden die Länder finanziell entlastet, neue Koordinierungs- und Gestaltungsmöglichkeiten geschaffen und der Aufbau des Stiftungsregisters beim BfJ mit der neuen Software ermöglicht.
Erste und nächste Schritte
Seit Juli 2023 wird die Software in Nordrhein-Westfalen beim Amtsgericht Coesfeld pilotiert. Danach sind Pilotierungen in weiteren Ländern geplant, wobei die verschiedenen E-Akten-Systeme (e²A, eAS und eIP), Textsysteme (e²T, bk.text), Kommunikationsplattformen (e²P, eKP) und Handelsregisterfachverfahren (AUREG und RegisSTAR) in unterschiedlichen Konstellationen integriert werden. Ein Übergang in den Echtbetrieb soll in allen Ländern bis zum 1. Januar 2026 abgeschlossen sein.
Zeitgleich werden diverse aktuelle Gesetzesvorhaben (u. a. Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie, Gesetz zur Umsetzung der Umwandlungsrichtlinie, Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts) umgesetzt und die Software entsprechend angepasst.