Die elektronische Aktenführung schafft die Gelegenheit für einen schnellen und effizienten Austausch von Informationen und Dokumenten zwischen verschiedenen Behörden und Einrichtungen. Zukünftig sollen auch Polizeiakten nahtlos an die Staatsanwaltschaft und Gerichte übermittelt werden, wodurch Ermittlungs- und Strafverfolgungsverfahren beschleunigt werden.
Um den gegenseitigen digitalen Datenaustausch zwischen Polizei und Justiz im Strafverfahrensbereich zu ermöglichen, ist die Justiz auf eine entsprechende medienbruchfreie Zulieferung der erforderlichen Daten durch die Polizei (bzw. sonstige Bußgeld- und Strafverfolgungsbehörden) angewiesen. Umgekehrt hat die Polizei ein Interesse daran, die von der Justiz elektronisch übermittelten Dokumente unmittelbar verarbeiten zu können. Medienbrüche in der digitalen Kommunikation, welche aufgrund notwendiger Scan- und Druckprozesse zu beiderseitigen Mehraufwänden führen, sollen durch den digitalen Datenaustausch verhindert werden.
Im Frühjahr 2020 wurde dafür das Gemeinschaftsprogramm „Digitaler Austausch zwischen Polizei und Justiz“ (DAPJ) gemeinsam mit dem Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) aufgesetzt.
Ziel des Gemeinschaftsprogramms ist es, jedes Bundesland in die Lage zu versetzen, den elektronischen Datenaustausch zwischen Polizei und Justiz im Zuge des Betriebs der elektronischen Akte in Strafsachen bis zum 1. Januar 2026 sowohl technisch als auch organisatorisch umsetzen zu können. Teil des Programms ist die technische Entwicklung eines so-genannten „Mappers“ zum Zwecke der „Übersetzung“ zwischen den Übermittlungsstandards XPolizei und XJustiz.
Erste und nächste Schritte
Das Gemeinschaftsprogramm DAPJ soll mit Aufnahme des Wirkbetriebs der Übermittlungslösung zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.
Nach der erfolgten Aufstellung einer neuen Meilensteinplanung werden derzeit (Stand: Juni 2024) die Vorbereitungen für einen Pilotbetrieb vorangetrieben.