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Nationale Anbindung e-CODEX an nach E-Evidence

Die am 28. Juli 2023 in Kraft getretene e-Evidence-Verordnung sieht den verpflichten-den grenzüberschreitenden digitalen Austausch von elektronischen Beweismitteln zwischen Gerichten, Behörden und Telekommunikationsdienstleistern (Service-Providern) vor. Bis Juli 2026 muss dafür in Deutschland ein sicheres Kommunikationssystem aufgebaut werden, das den Austausch der elektronischen Beweismittel nicht nur innerhalb der Justiz, sondern auch mit den privaten Service-Providern ermöglicht. Auf der technischen Grundlage des etablierten e-CODEX-Systems wird die E-Justiz-Koordinierungsstelle Europa (EKE) aus Mitteln der Digitalisierungsinitiative für die Justiz ein solches Kommunikationssystem planen und errichten.

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