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Einführung einer elektronischen Gefangenenpersonalakte (eGPA)

Die Einführung einer länderübergreifenden, elektronischen Gefangenenpersonalakte (eGPA) im Justizvollzug ermöglicht einen schnellen und effizienten Austausch von Informationen und Dokumenten zwischen verschiedenen Behörden und Einrichtungen.

Durch die Digitalisierung der Gefangenenpersonalakten können Informationen schnell und einfach aktualisiert, abgerufen und ausgetauscht werden. Arbeitsabläufe im Justizvollzug können damit optimiert und Justizmitarbeitende bei hoher Arbeitsbelastung entlastet werden.

Zudem ermöglicht die Digitalisierung von Gefangenenpersonalakten einen zentralen Zugriff von verschiedenen Standorten aus, was die Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Einrichtungen des Justizvollzugs erleichtert und verbessert. So können beispielsweise Informationen über Gefangene zwischen Gefängnissen, Gerichten und anderen Behörden ausgetauscht werden.

Aufgrund von Beschlüssen der Bund-Länder-Kommission für Informationstechnik in der Justiz (BLK) und deren Arbeitsgruppe „Sachkommission für Informationstechnik im Justizvollzug“ wurde das länderübergreifende Projekt „Einführung der elektronischen Gefangenenpersonalakte (eGPA)“ gestartet.

Ziel des Projekts ist nicht nur die Einbindung der Fachverfahren des Justizvollzugs in die verschiedenen eAkten-Systeme der Justiz, sondern die Entwicklung und Einführung einer länderübergreifenden eGPA samt ganzheitlicher Koordination, geeigneter Systemarchitektur und eindeutig definierter Systemschnittstellen.

Die Projekt-Koordinierungsstelle befindet sich in Nordrhein-Westfalen und arbeitet mit allen relevanten Stakeholdern und Nutzergruppen eng zusammen.

Erste und nächste Schritte

Ende 2025 soll ein Erstentwurf zur Umsetzungsplanung vorliegen. Die Entwicklung soll frühestens in 2027 abgeschlossen sein. Danach ist ein Pilotbetrieb vorgesehen.

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