Was ist ein Mahnantrag?
Ein "Mahnantrag" ist ein schriftlicher Antrag, der bei einem Gericht eingereicht wird, um eine Person zur Zahlung einer bestimmten Geldsumme aufzufordern. Er wird oft in Fällen von unbezahlten Rechnungen, offenen Forderungen oder anderen finanziellen Verpflichtungen verwendet. Der Mahnantrag ist der erste Schritt in einem gerichtlichen Verfahren zur Eintreibung von Schulden oder zur Durchsetzung von Zahlungsansprüchen. Nach Einreichung des Mahnantrags prüft das Gericht die Sachlage und erlässt gegebenenfalls einen Mahnbescheid, der dem Schuldner zugestellt wird und ihn zur Zahlung auffordert.
Was ist ein Online-Mahnantrag?
Der Online-Mahnantrag ist ein sehr häufig genutzter bundesweiter Online-Dienst der Justiz und hat in den letzten Jahren zu einer deutlichen Verfahrensbeschleunigung geführt. Der Antrag kann online ausgefüllt und dem zuständigen Mahngericht über das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) signiert und verschlüsselt, auf allen sicheren Übermittlungswegen und schließlich unter Nutzung der eID übermittelt werden. Zudem besteht die Möglichkeit den Antrag fertig ausgefüllt auszudrucken und per Post an das zuständige Mahngericht zu senden (sog. Barcode-Verfahren).
Der Online-Mahnantrag ist ein gemeinsames Projekt aller Bundesländer und die Bearbeitung erfolgt in allen Ländern grundsätzlich nach einheitlichen Regeln.
Auch das Arbeitsgericht kann einen Mahnbescheid erlassen. Bislang gibt es hier jedoch noch kein Online-Angebot. Deswegen wird an einer technischen und fachlichen Erweiterung des Online-Mahnantrags gearbeitet – um die bereits vorhandenen Funktionalitäten und synergetisch zu nutzen.
Erste und nächste Schritte
Die bundesweite Koordinierung des Verfahrens erfolgt durch das Justizministerium Baden-Württemberg und die zentrale technische Betreuung erfolgt durch das IuK Fachzentrum Justiz beim Oberlandesgericht Stuttgart.
Das Projekt wird in agiler Arbeitsweise geführt, was vor allem bedeutet, dass das Vorgehen regelmäßig mit der mahngerichtlichen Praxis in der Arbeitsgerichtsbarkeit getestet und gegebenenfalls an die dortigen Bedürfnisse angepasst wird.
2024 und 2025 sollen die Grundlagen für ein bundeseinheitliches Portal für Mahnverfahren, inklusive der Erweiterung auf das arbeitsgerichtliche Mahnverfahren, geschaffen werden.