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Weitere Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs (insbesondere XJustiz-Werkzeuge)

Der elektronische Rechtsverkehr (ERV) ermöglicht die sichere Kommunikation zwischen Bürgerinnen und Bürgern, Unternehmen, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten und anderen Beteiligten mit der Justiz. Er ist die Grundlage für die Digitalisierung von Gerichtsverfahren und Justizdiensten. Der ERV wird angesichts der fortschreiten-den Digitalisierung ständig weiterentwickelt. Das Vorhaben hat zum Ziel, die Produkte EGVP, SAFE und XJustiz fortzuentwickeln und an die sich wandelnden Anforderungen und Nutzerbedürfnisse anzupassen. Dazu werden aus Mitteln der Digitalisierungsinitiative für die Justiz zahlreiche neue Werkzeuge und Schnittstellen entwickelt, die den Austausch zwischen verschiedenen Systemen und Standards erleichtern oder überhaupt erst ermöglichen werden und es allen an den Verfahren Beteiligten erleichtern, in ihrer täglichen Arbeit mit strukturierten Daten umzugehen.

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