Was ist der elektronische Rechtsverkehr und der XJustiz-Standard?
Nachrichten digital versenden – über den sogenannten „elektronischen Rechtsverkehr (ERV)“ - erleichtert den Zugang zur Justiz enorm. Der ERV ermöglicht es, Anträge und andere Dokumente von jedem Ort aus digital an einem Gericht einzureichen, womit ein persönliches Erscheinen nicht mehr notwendig ist.
Zudem entlastet der elektronische Rechtsverkehr die Mitarbeitenden in der Justiz, da durch die digitale Übermittlung von Dokumenten eine schnellere und effizientere Abwicklung von Verfahren stattfinden kann und die Bearbeitungszeiten erheblich reduziert werden.
In Deutschland werden monatlich einige Millionen Nachrichten über die elektronischen Postfächer übermittelt:
- Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP)
- Besonderes elektronisches Anwaltspostfach (beA)
- Besonderes elektronisches Behördenpostfach (beBPo)
- Besonders elektronisches Notarpostfach (beN)
- besondere elektronische Steuerberaterpostfach (beSt)
- Besonderes elektronisches Bürger- und Organisationenpostfach (eBO)
- Mein Justizpostfach (MJP)
Die digitale Kommunikation mit der Justiz muss besondere Anforderungen, wie z. B. Datensicherheit, -integrität und Authentizität erfüllen. Eine Schlüsselkomponente ist u. a. das Datenaustauschformat XJustiz-Standard. Der XJustiz-Standard gibt vor, welche Daten einer Nachricht strukturiert übermittelt und in das richtige IT-System, bzw. zum richtigen Bearbeiter weitergeleitet werden.
Der XJustiz-Standard soll zukünftig durch neue Softwarekomponenten, so genannte „XJustiz-Werkzeuge“ erweitert werden. Diese werden die Nutzung erleichtern und insbesondere die strukturierte Kommunikation von und mit der Verwaltung ermöglichen.
Eine weitere wichtige Komponente des ERV ist das SAFE-Verzeichnis (Secure Access to Federated e-Justice/e-Government). SAFE ist ein übergreifender Dienst für das Identitätsmanagement für E-Justice/ EGovernment und ermöglicht als solcher die Speicherung und Ermittlung der für die verschlüsselte Kommunikation mit der Justiz erforderlichen Daten.
Erste und nächste Schritte
Das bundesweite Vorhaben hat zum Ziel, die Produkte XJustiz-Standard, SAFE und EGVP fortzuentwickeln und an die gesteigerten Anforderungen anzupassen.
Verantwortlich für die Umsetzung ist das Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg. Zum Projektstart wurde ein Team mit internen Experten aus dem Kreis der AG IT-Standards der Bund-Länder-Kommission für Informationstechnik in der Justiz (BLK) aufgebaut und externe Dienstleister beauftragt.
Strategische Schwerpunkte sind folgende:
XJustiz-Werkzeuge
Der XJustiz-Standard soll zukünftig durch die XJustiz-Werkzeuge erweitert werden. Folgende Entwicklungen stehen dabei im Fokus:
- Zusammenfügung von Grund- und Fachdaten mit Hilfe von Schriftgutobjekte-Daten – Daten die in digitalen Dokumenten gespeichert sind („XJustiz-Merger“)
- Visualisierung und Aufbereitung von XJustiz-Nachrichten aller Art für die Veraktung
- Erzeugung von XJustiz-Nachrichten, auch unabhängig von Fachverfahren, für die spezifische Informationsübermittlung, z. B. an zentrale Register
- Umwandlung von und in andere XÖV-Formate (XML-Standard der öffentlichen Verwaltung) – insbesondere xdomea (XÖV-Standard für die Übermittlung von Akten, Vorgängen und Dokumenten der Verwaltung) und e-CODEX-Formate zur Ermöglichung des Datenaustauschs
- Unterstützung der Kommunikation zwischen zwei elektronischen Postfächern, auch wenn die Justiz nicht direkt beteiligt ist (z. B. Kommunikation von beBPo zu eBO)
SAFE (Secure Access to Federated e-Justice/e-Government)
Im ersten Projektschritt werden Lösungen zur Abbildung von Organisationsstrukturen im SAFE-Verzeichnisdienst entwickelt. Zudem wird das Zusammenspiel mit dem Diensteverzeichnis der öffentlichen Verwaltung (DVDV), dem Pendant zum SAFE auf Verwaltungsseite, beleuchtet.
Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP)
2023 wurde die zulässige Datenmenge für die Übermittlung von Akten per E-Mail auf 200 MB und 1.000 Anlagen angehoben. Um die zunehmenden Datenmengen zu bewältigen, ist jedoch eine weitere erhebliche Anhebung der zulässigen Datenmenge erforderlich.