Familie und Gesellschaft
Ehe und nichteheliche Gemeinschaft
Wer miteinander die Ehe eingeht, verspricht sich nicht nur gegenseitige Treue, Achtung, Rücksichtnahme und Beistand in allen Lebenslagen. Mit der Eheschließung wählen die künftigen Eheleute eine verbindliche, rechtlich abgesicherte Form des Zusammenlebens, die von unserer Verfassung besonders geschützt wird. Für nichteheliche Lebensgemeinschaften gibt es im Gegensatz zur Ehe nur wenige gesetzliche Regelungen. Diese Selbstbestimmung wird von vielen Paaren geschätzt. Das Zusammenleben ohne gesicherten rechtlichen Rahmen birgt aber auch rechtliche Risiken, wenn es zu Streitigkeiten kommt. Informieren Sie sich über die wichtigsten Unterschiede zwischen den beiden Lebensformen und die praktischen Auswirkungen auf Finanzen, Vorsorge und Unterhalt.