Quelle: C / Carolin Voelker/ corelens
Verantwortungsgemeinschaft
Mehr Verantwortung füreinander, rechtlich abgesichert
Ob Alleinerziehende oder Ältere - immer mehr Menschen tun sich zusammen, kümmern sich umeinander und bilden z. B. eine WG. Mit der Einführung der Verantwortungsgemeinschaft wollen wir ermöglichen, Verantwortungsübernahme jenseits von Ehe und Liebesbeziehungen rechtlich abzusichern. Dazu hat das BMJ Eckpunkte vorgelegt. Mit der Verantwortungsgemeinschaft soll der Vielfalt der Lebensentwürfe Rechnung getragen werden. Auch jenseits von Ehe und Liebesbeziehungen übernehmen Menschen Verantwortung füreinander, z. B. in engen Freundschaften oder Senioren-WGs. Mit der Verantwortungsgemeinschaft soll den Bürgerinnen und Bürgern ermöglicht werden, solche persönlichen Nähebeziehungen unbürokratisch rechtlich abzusichern. Damit setzen wir eine Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag um.
„Wir werden das Institut der Verantwortungsgemeinschaft einführen und damit jenseits von Liebesbeziehungen oder der Ehe zwei oder mehr volljährigen Personen ermöglichen, rechtlich füreinander Verantwortung zu übernehmen“, haben die Regierungsparteien im Koalitionsvertrag vereinbart. Das Eckpunktepapier unterbreitet einen Vorschlag zur Umsetzung dieser Vereinbarung.
Textbaustein
Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann hat heute Eckpunkte für die Einführung der Verantwortungsgemeinschaft vorgelegt. Das neue Rechtsinstitut soll sich an Erwachsene richten, die jenseits von Ehe, Familie und Partnerschaft Verantwortung füreinander übernehmen und diese Beziehung rechtlich absichern wollen.
Pressemitteilung
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05. Februar 2024
Wesentliche Eckpunkte zur Einführung der Verantwortungsgemeinschaft
Module der Aufbaustufe
- Modul „Auskunft und Vertretung in Gesundheitsangelegenheiten“: In einer gesundheitlichen Notsituation soll jeder Partner der Verantwortungsgemeinschaft Auskunft von behandelnden Ärzten verlangen und den anderen Partner in Gesundheitsangelegenheiten vertreten können, wenn dieser nicht in der Lage ist, seine Angelegenheiten selbst zu regeln.
- Modul „Zusammenleben“: Die Partner sollen sich im Falle des Zusammenlebens eine gegenseitige Verpflichtungsermächtigung im Hinblick auf die Haushaltsführung einräumen können. Dadurch soll jeder Partner berechtigt sein, bei Bedarf Grundnahrungsmittel und notwendige Haushaltsartikel mit Wirkung für und gegen alle zu kaufen. Außerdem soll eine Regelung zur vorübergehenden Wohnungsüberlassung bei Beendigung der Verantwortungsgemeinschaft geschaffen werden.
- Modul „Pflege und Fürsorge“: Im Zuge der Erarbeitung des Gesetzentwurfs zur Einführung der Verantwortungsgemeinschaft soll geprüft werden, inwieweit die Regeln des Pflegezeitgesetzes und des Familienpflegezeitgesetzes über die Pflege von nahen Angehörigen auch auf die Pflege von Partnern einer Verantwortungsgemeinschaft erstreckt werden können.
- Modul „Zugewinngemeinschaft“: Mit der Bestimmung des Moduls „Zugewinngemeinschaft“ können die Partner Vorsorge für den Fall der Beendigung der Verantwortungsgemeinschaft treffen. Wenn dieses Modul gewählt wird, soll die Beendigung der Verantwortungsgemeinschaft zur Folge haben, dass das während der Verantwortungsgemeinschaft erworbene Vermögen zwischen den Vertragspartnern ausgeglichen wird. Dafür sollen die Regeln über den Zugewinnausgleich zwischen Eheleuten zur Anwendung gelangen. Das Modul soll nur gewählt werden können, wenn die Verantwortungsgemeinschaft lediglich aus zwei Personen besteht - und beide nicht miteinander oder mit anderen Personen verheiratet sind.
Rechtsfolgen einer Verantwortungsgemeinschaft
- Eine Verantwortungsgemeinschaft soll keine Auswirkungen auf das Verhältnis von Eltern zu Kindern haben. Sie soll auch keine steuer-, erb- oder aufenthaltsrechtlichen Folgen haben. Für die Rechtsfolgen ist ein Stufenmodell geplant. In der Grundstufe soll die Verantwortungsgemeinschaft nur einige wenige Rechtsfolgen haben. Wenn die Parteien mehr Verantwortung füreinander übernehmen wollen, dann können sie - in der Aufbaustufe - zwischen verschiedenen Modulen auswählen und diese frei miteinander kombinieren.
- Die Rechtsfolgen in der Grundstufe: Zwischen den Vertragspartnern sollen alle Rechtsvorschriften zur Anwendung gelangen, die konkret an das Bestehen einer persönlichen Nähebeziehung anknüpfen. Vertragspartner einer Verantwortungsgemeinschaft sollen deshalb zum Beispiel bei der Auswahl eines rechtlichen Betreuers Berücksichtigung finden können. Das Bestehen einer Verantwortungsgemeinschaft soll außerdem Berücksichtigung finden, wenn die Möglichkeit einer Organspende geprüft wird.
Voraussetzungen einer Verantwortungsgemeinschaft
- Eine Verantwortungsgemeinschaft soll voraussetzen, dass die Beteiligten einen notariell beurkundeten Vertrag schließen.
- Eine Verantwortungsgemeinschaft soll aus maximal sechs Personen bestehen.
- Nur volljährige Personen sollen eine Verantwortungsgemeinschaft gründen können.
- Ein Vertrag über eine Verantwortungsgemeinschaft soll voraussetzen, dass sich die Beteiligten persönlich nahestehen.
Beendigung der Verantwortungsgemeinschaft
Die Beendigung der Verantwortungsgemeinschaft soll jederzeit durch einen einvernehmlichen Vertrag, der Austritt durch einseitige Erklärung möglich sein.
Das Eckpunktepapier zur Verantwortungsgemeinschaft ist hier abrufbar. Eine Zusammenfassung finden Sie hier. Praktische Beispiele sind hier aufgeführt. Das Bundesministerium der Justiz wird auf Grundlage des Eckpunktepapiers in den nächsten Monaten einen Gesetzentwurf erarbeiten - und dabei auch die öffentlichen Rückmeldungen berücksichtigen.