Unsere Maßnahmen für mehr Akzeptanz und gegen Queerfeindlichkeit
Die Bundesregierung fördert die vielfältige, tolerante und demokratische Zivilgesellschaft. Jede Person hat die gleichen Rechte, sollte die gleichen Chancen haben und vor Diskriminierung geschützt sein.
Die Bundesregierung hat sich im Koalitionsvertrag vorgenommen:
„Um Queerfeindlichkeit entgegenzuwirken, erarbeiten wir einen ressortübergreifenden Nationalen Aktionsplan für Akzeptanz und Schutz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt und setzen ihn finanziell unterlegt um. Darin unterstützen wir u. a. die Länder bei der Aufklärung an Schulen und in der Jugendarbeit, fördern Angebote für ältere LSBTI [Lesben, Schwule, Bisexuelle, trans- und intergeschlechtliche Menschen] und bringen in der Arbeitswelt das Diversity Management voran, insbesondere im Mittelstand und im öffentlichen Dienst. Die Bundesstiftung Magnus Hirschfeld sichern wir dauerhaft im Bundeshaushalt ab. Regenbogenfamilien werden wir in der Familienpolitik stärker verankern. Geschlechtsspezifische und homosexuellenfeindliche Beweggründe werden wir in den Katalog der Strafzumessung des § 46 Abs. 2 StGB explizit aufnehmen. Die Polizeien von Bund und Ländern sollen Hasskriminalität aufgrund des Geschlechts und gegen queere Menschen separat erfassen.“
Der vom Bundesministerium der Justiz vorgelegte und vom Bundestag beschlossene Entwurf eines Gesetzes zur Überarbeitung des Sanktionenrechts umfasst auch die Aufnahme geschlechtsspezifischer und gegen die sexuelle Orientierung gerichteter Beweggründe in § 46 Abs. 2 StGB und dient damit bereits der Umsetzung einer der Zusagen aus dem Koalitionsvertrag.
Den Aktionsplan „Queer leben“ hat die Bundesregierung am 18. November 2022 beschlossen. Er soll den Alltag und die rechtliche Stellung von queeren Menschen verbessern. Dazu werden insbesondere auch Maßnahmen zur Verbesserung der statistischen Erfassung von Übergriffen vorgeschlagen.
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