Namensrecht
Modernisierung des Namensrechts
Der Name einer Person zählt zum verfassungsrechtlich geschützten Persönlichkeitsrecht. Er besteht aus Vor- und Familienname und dient dazu, eine Person im Rechtsverkehr von anderen Personen zu unterscheiden und zu identifizieren. Das geltende Namensrecht ist an vielen Stellen jedoch nicht mehr zeitgemäß. Daher hat die Bundesregierung nun einen Gesetzentwurf beschlossen, um das Namensrecht zu modernisieren.
Das geltende Namensrecht ist restriktiv und wird an vielen Stellen der Vielfalt der Lebensentwürfe unserer Gesellschaft nicht mehr gerecht. Zudem haben einzelne Änderungen in der Vergangenheit zu unübersichtlichen und teils widersprüchlichen Regelungen geführt. Gleichzeitig weist das bestehende Namensrecht Lücken auf. Mit dem Ziel, das Namensrecht zu modernisieren und damit mehr Flexibilität und neue Freiheiten zu schaffen, hat die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Ehenamens- und Geburtsnamensrechts beschlossen. Zugleich wird damit ein Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt.