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Insolvenz der FTI – Was kann ich tun?

Schwerpunktthema: Pauschalreiserecht

Seit 2021 gibt es den Deutschen Reisesicherungsfonds – er schützt Reisende bei Pauschalreisen, wenn ein Reiseanbieter zahlungsunfähig wird. Das gilt für alle, die ihre Reise zum Zeitpunkt der Insolvenz bereits angetreten haben, und auch für diejenigen, die ihre Reise noch nicht angetreten haben. Denn Reiseanbieter sind in Deutschland gesetzlich verpflichtet, Pauschalreisen ihrer Kundinnen und Kunden für den Fall einer Insolvenz abzusichern. Für Betroffene, die bei der FTI Touristik GmbH eine Pauschalreise gebucht haben, gibt es hier Informationen und weiterführende Links.

FAQ für Pauschalreisende: "Mein Reiseanbieter ist insolvent. Was passiert jetzt?" und "Was ist der Deutsche Reisesicherungsfonds?"
Quelle: BMJ

Alle Betroffenen, die eine Pauschalreise der FTI Touristik GmbH gebucht haben, sind über den im Jahr 2021 gegründeten Deutschen Reisesicherungsfonds abgesichert. Der Deutsche Reisesicherungsfonds ist ein privatrechtlich als GmbH organisierter und von der Reisebranche finanzierter Fonds, der für genau solche Fälle ins Leben gerufen wurde. Das Bundesministerium der Justiz übt die Aufsicht über den Reisesicherungsfonds aus.

Soweit im Fall der Zahlungsunfähigkeit der FTI Touristik GmbH Leistungen einer Pauschalreise ausfallen, wird der Deutsche Reisesicherungsfonds einen bereits vom Kunden oder von der Kundin auf den Pauschalreisepreis gezahlten Betrag erstatten. Das kann die Anzahlung einer noch ausstehenden Pauschalreise sein oder der gesamte bereits gezahlte Reisepreis. Erstattet wird auch ein Teilbetrag für insolvenzbedingt ausgefallene Teilleistungen einer Pauschalreise.

Für Betroffene, die ihre bei der FTI Touristik GmbH gebuchte Pauschalreise bereits angetreten haben, sich also bereits auf dem Weg zum Urlaubsort befinden oder bereits dort sind, stellt der Deutsche Reisesicherungsfonds nach Maßgabe des § 651r des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) die Rückbeförderung und die Unterbringung bis zur Rückbeförderung sicher. Hinweise zu den Auswirkungen für Reisende werden auf der Internetseite der FTI Touristik GmbH laufend aktualisiert.

Weitergehende Informationen stellt der Deutsche Reisesicherungsfonds auf seiner Internetseite zur Verfügung, die laufend aktualisiert wird.

Betroffene, die bei der FTI Touristik GmbH keine Pauschalreise gebucht haben, sondern lediglich eine einzelne Reiseleistung wie Hotelaufenthalt oder Mietwagen, wenden sich bitte für weitere Informationen an ihren jeweiligen Vertragspartner.

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