Der CPT wurde durch das Europäische Übereinkommen zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe aus dem Jahre 1987 ins Leben gerufen.
Er hat die Aufgabe, die Behandlung von Personen zu prüfen, denen die Freiheit entzogen wird. Dazu ist er befugt, Einrichtungen wie z. B. Gefängnisse oder Psychiatrien aufzusuchen, in denen Personen festgehalten werden, mit diesen Personen ohne Zeuginnen und Zeugen zu sprechen und alle in diesem Zusammenhang relevanten Auskünfte von staatlicher Seite zu erhalten. Um seine Aufgabe zu erfüllen, besuchen Delegationen des Ausschusses in regelmäßiger Folge alle Vertragsstaaten, um die Behandlung von festgehaltenen Personen zu prüfen.
Die Besuche etwa in Gefängnissen, psychiatrischen Anstalten und Einrichtungen für Menschen, die abgeschoben werden sollen, setzen die umfangreiche Mitwirkung der Mitgliedstaaten voraus. Der Ausschuss verfasst Berichte über seine Besuche mit konkreten Empfehlungen und Verbesserungsvorschlägen. Seine Vorschläge beziehen sich beispielsweise auf das Verhalten der Polizei und des Vollzugs- oder Pflegepersonals. Der besuchte Staat erhält Gelegenheit zur Stellungnahme. Eine Veröffentlichung des vom Anti-Folter-Ausschuss erstellten Berichts erfolgt nur mit Zustimmung des betroffenen Staates.
Die CPT-Berichte zu Deutschland sowie die Stellungnahmen der Bundesregierung zu den CPT-Berichten sind in deutscher und englischer Sprache hier abrufbar.